Süddeutsche Zeitung

Regeln und Gesetze:Was Camper wissen sollten

Lesezeit: 2 min

Darf das Zelt auch einfach im Wald aufgestellt werden? Welchen Führerschein braucht man fürs Wohnmobil? Und was hat sich durch Corona verändert? Die wichtigsten Infos rund ums Campen.

Von Eva Dignös

Camping boomt: Die eigenen vier Wände in Form eines Campervans, Wohnwagens oder Zelts immer dabei zu haben, ist in Coronazeiten ganz besonders attraktiv. Doch was sagen die Zahlen? Gibt es tatsächlich nur noch Fahrzeuge auf dem Markt und kaum freie Parzellen auf den Campingplätzen?

Bei den Wohnmobilen wurde im Mai mit mehr als 10 000 Neuzulassungen ein Rekordwert erzielt. Gegenüber dem Vorjahresmonat sei das ein Plus von 30 Prozent, teilt der Caravaning Industrie Verband (CIVD) mit, über das gesamte Jahr betrachtet immerhin noch eine Steigerung um 7,4 Prozent. Bei den Wohnwagen hingegen verzeichnet die Statistik für Mai gut 3000 Neuzulassungen und damit ein Minus von 15,8 Prozent. Auch hier rechnet die Branche aber mit wachsender Nachfrage. Familien hätten "wegen geschlossener Schulen und Kindergärten oftmals mit praktischen Problemen im Alltag zu kämpfen und daher noch keine Möglichkeit, ein Fahrzeug zu erwerben", mutmaßt Verbandschef Daniel Onggowinarso.

Eine zusätzliche Fahrerlaubnis ist für einen Camper ebenso wie für ein Wohnwagengespann nicht unbedingt erforderlich. Mit der Führerscheinklasse B im Kartenführerschein dürfen Fahrzeuge und Gespanne bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden. Mit der Erweiterung B96, für die eine Tagesschulung erforderlich ist, können Zugfahrzeug und Wohnwagen zusammen bis zu 4250 Kilogramm wiegen, für noch schwerere Anhänger braucht man den Anhängerführerschein BE. Wohnmobile mit einem Gewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen erfordern den Lkw-Führerschein C1. Einfacher ist es für Besitzer der bis 1998 ausgestellten Fahrlizenzen, der grauen und rosafarbenen "Lappen". Die Führerscheinklasse 3 berechtigt nicht nur dazu, sich ans Steuer eines Pkw zu setzen, sondern reicht für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder für Gespanne bis 12 Tonnen.

Fast 3000 Campingplätze mit mehr als 200 000 Stellflächen gibt es in Deutschland. Allerdings sind wegen der Corona-Auflagen nicht alle in gewohnter Form verfügbar. Je nach Bundesland gelten nach wie vor Einschränkungen: Nicht überall darf der gesamte Platz belegt werden, mancherorts sind nur Wohnwagen und Vans mit eigener Toilette und Waschgelegenheit zugelassen, größere Gruppen sind oft noch nicht gestattet.

Über die aktuell gültigen Regeln informiert beispielsweise der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) auf seiner Webseite. Spontane Reisen sind deshalb nicht empfehlenswert. Camper sollten sich vorher anmelden, auch weil viele Plätze in den Sommerferienwochen schon ausgebucht sind - vor allem an den Küsten und in beliebten Ferienregionen im Süden Deutschlands. Neu ist der Trend zum Camping nicht: 2019 war bereits das sechste Rekordjahr in Folge. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden fast 35,8 Millionen Übernachtungen registriert, ein Plus von 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Wild zu campen ist in Deutschland im Prinzip verboten - aber dann doch nicht so ganz. Die Gesetzeslage ist unübersichtlich, die Ausnahmen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Oft ist außerhalb von Naturschutzgebieten eine Nacht im Zelt gestattet, sofern der Grundstücksbesitzer einverstanden ist. Campervans dürfen zur "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" für eine Nacht auch abseits von Campingplätzen stehen, wohnlich einrichten mit Sitzgruppe und Grill darf man sich aber nicht.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4953658
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.