Gehetzt und vertrieben
Es ist eine ungeheuerliche Frage: Muss Facebook nicht eigentlich wegen Beihilfe zum Völkermord belangt werden? Jason McCue schüttelt den Kopf. Beim Videogespräch lehnt sich der Londoner Anwalt mit ausgebreiteten Ellenbogen auf den Schreibtisch. Mit seiner Boxernase und den Bartstoppeln sieht er aus wie einer, der im Gerichtssaal direkt zum Angriff übergeht. Tut er auch. Er hat schon Konzerne verklagt, Politiker, Terrororganisationen und Schurkenstaaten.
Ja, Facebook hat eine entscheidende Rolle bei der Verfolgung der muslimischen Minderheit der Rohingya im buddhistischen Myanmar gespielt. Das soziale Netzwerk hat den Hass und die Hetze definitiv verstärkt und verbreitet. Aber der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die Massaker nicht als Völkermord anerkannt, sondern nur als „Absicht des Völkermordes“. Man kann Mord in 24 000 Fällen, Massenvergewaltigungen, Folter, Brandschatzung und die Vertreibung von geschätzten eineinhalb Millionen Menschen auch nicht einfach so vor ein Gericht bringen in Europa und Amerika, wenn sich dieses Grauen achteinhalbtausend Kilometer von Großbritannien entfernt abgespielt hat, in einem Land, das die wenigsten auf der Landkarte finden würden, eingekeilt zwischen Thailand, Laos, China, Indien und Bangladesch. .