Süddeutsche Zeitung

Verhütung:Polen führt Rezeptpflicht für die Pille danach wieder ein

Lesezeit: 2 min

Von Florian Hassel, Warschau

Für Polens Frauen war es eine kleine Verordnung mit großer Wirkung: Anfang Januar 2015 gab die EU-Kommission in allen EU-Ländern die Pille danach in Gestalt des Medikament Ellaone des französischen Herstellers HRA Pharma zum freien Kauf in jeder Apotheke frei - auch ohne Rezept. Polens damalige Regierung zog vor Beginn des freien Verkaufs lediglich eine Altersgrenze ein: Junge Mädchen bekamen die Pille danach erst ab einem Alter von 15 Jahren.

Doch Polens Rechte und die katholische Kirche liefen Sturm gegen die Pille danach, die vielen Frauen im restriktiven Polen eine legal kaum mögliche Abtreibung erspart. Die Bischöfe bezeichneten die Einnahme der Pille danach als Sünde und "rechtloses und strafbares Verhalten". Das Zentrum für Unterstützung von Initiativen für das Leben und die Familie, kritisierte die Pille danach als "unsicheres Präparat für die körperliche, seelische und moralische Gesundheit der Frauen". Die ultrakonservative Organisation Ordo Iuris behauptete, die Pille danach fördere "sexuelle Zügellosigkeit und Verführung der Jugend". Die Apotheker sollten sich schlicht weigern, die Pille danach überhaupt zu verkaufen, empfahl die auch für ein komplettes Abtreibungsverbot streitende, einflussreiche Organisation.

Das Medikament muss umgehend genommen werden. Doch auf Arzt-Termine wartet man Wochen

So verkauften vor allem in der Provinz viele Apotheken die Pille danach überhaupt nicht. Selbst im vergleichsweise liberalen Warschau mussten Frauen oft durch mehrere Apotheken ziehen, bis sie das Medikament bekamen. Als Ende 2015 die mit der Kirche und Polens Rechter eng verbundene Partei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) die Regierung übernahm, erklärte der neue Gesundheitsminister Konstanty Radziwiłł bald, er werde für die Pille danach wieder die Rezeptpflicht einführen.

Dies kommt in Polen einem faktischen Verbot des Medikaments gleich: Die Pille muss innerhalb von fünf Tagen nach ungeschütztem Sex eingenommen werden, am besten am nächsten Tag. Doch auf einen Termin beim Gynäkologen warten die Polinnen zwei Wochen oder länger. Zudem versuchen Tausende Ärzte, Frauen von jedem Versuch von Verhütung oder gar Abtreibung abzubringen.

Frauenrechtlerinnen wie Krystyna Kacpura von der Vereinigung für Frauenangelegenheiten und Familienplanung kritisierten die Pläne zur Wiedereinführung der Rezeptpflicht für die Pille danach schon im Frühjahr 2016 als "geraden Weg" zu "noch mehr illegalen Abtreibungen". Deren Zahl wird auf 130 000 geschätzt. Schon mit ihrem Plan für ein komplettes Abtreibungsverbot brachte die PiS 2016 Zehntausende Polen und Polinnen auf die Straße.

Nicht einmal für vergewaltigte Frauen

Und so führte die Regierung die Rezeptpflicht für die Pille danach erst am 14. Februar 2017 wieder ein. Deren Freigabe ohne Rezept durch die EU-Arzneiaufsicht erklärte Gesundheitsminister Konstanty Radziwiłł im polnischen Radio jetzt zur "ideologischen Handlung". Die Wiedereinführung der Rezeptpflicht diene dem Schutz junger polnischer Mädchen, erklärte der Minister. Die Pille danach sei so schädlich, dass er sie als Arzt nicht einmal vergewaltigten Frauen verschreiben würde. Tatsächlich stellte die EU-Arzneiaufsicht die Unbedenklichkeit des Medikaments fest. Und in Wirklichkeit sind nur zwei Prozent der Polinnen, die die Pille danach kaufen, minderjährig, so eine im November veröffentlichte Umfrage der Marktforscheragentur Milward Brown über das Sexualverhalten der Polen.

"Wir haben einen großen Schritt zurück getan", kommentierte die Gynäkologin Violetta Skrzypulec-Plinta von der Medizinischen Universität in Kattowitz den Beschluss in der Gazeta Wyborcza. "Warum wird unser Recht begrenzt, selbst zu entscheiden, wann und mit wem wir ein Kind haben wollen? Was kann man uns noch wegnehmen? Ich habe Angst - als Frau, als Mutter und als Ärztin." Frauenrechtlerinnen weisen darauf hin, dass die Regierung nun wahrscheinlich gegen geltendes EU-Recht verstößt: Die Freigabe der Pille danach durch die EU-Kommission erfolgte durch eine EU-Verordnung, ist also geltendes Recht. Ausnahmen sollten nur für Länder gelten, die zuvor im nationalen Recht Gesetze verankert hätten, die Schwangerschaftsverhütung verbieten. Das sei in Polen nicht der Fall.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3397468
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 28.02.2017
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.