Süddeutsche Zeitung

Weltweit erster Prozess um Staatsfolter in Syrien:Der Mann, der Folterknecht Anwar R. zu Fall brachte

Lesezeit: 2 min

Die Verurteilung des syrischen Geheimdienst-Obersts Anwar R. wurde erst durch den Ermittler Klaus Zorn möglich. Wie der Kriminalkommissar und sein Team dabei vorgingen.

Von Ronen Steinke, Berlin

Die wichtigsten Beweismittel gegen den syrischen Geheimdienst-Oberst Anwar R. sind Fotos. 53 275 Fotos, die getötete Folteropfer aus nächster Nähe zeigen, immer wieder blickt man in abgemagerte, schmerzverzerrte, kreidebleiche Gesichter. Nur wenige dieser Menschen wurden erschossen. Häufiger wurden sie ertränkt oder man ließ sie verhungern. Deshalb hat Klaus Zorn, der diese Fotos auswertete, irgendwann mit seinem Team vereinbart: Jeder guckt sich nur an, was er unbedingt angucken muss. Denn das sind Bilder, die man nicht mehr aus dem Kopf bekommt.

Der Kriminalbeamte Klaus Zorn, 62, ist lange Chef der "Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen" beim Bundeskriminalamt (BKA) gewesen, ihr Sitz ist in Meckenheim bei Bonn. Jetzt ist Zorn seit gut einem Jahr pensioniert. Aber diesen Donnerstag kehrt Zorn noch einmal zu seinem Metier zurück, als Zuschauer im Oberlandesgericht Koblenz, wo ein historisches Urteil gegen den Mann gesprochen wird, den er jahrelang verfolgt hat. Mit stiller Genugtuung hört der Ermittler, wie der Geheimdienst-Oberst Anwar R. verurteilt wird, weil er für einen Teil der vielen Folterungen verantwortlich ist. Lebenslange Haft.

Die Arbeit in Zorns Team hatte mit den Fotos begonnen, die ein syrischer Militärfotograf mit dem Decknamen Caesar aus dem Land herausgeschmuggelt hatte. 6786 Leichen hatte Caesar aus verschiedenen Blickwinkeln fotografiert, 6785 Männer und eine Frau. Anhand der Häftlingsnummer, die oft mit Filzstift auf die Leiche geschmiert wurde, ließ sich in vielen Fällen rekonstruieren, welche Abteilung welchen Geheimdienstes verantwortlich war.

Zorns Ermittler fuhren auch in Flüchtlingsheime, um Opfer zu befragen. Das ist bei den Beamten der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen Prinzip: Man bestellt Zeugen nicht ein. Man fährt zu ihnen hin. So, wie man ihnen, die so Furchtbares durchlitten haben, erst einmal die Angst zu nehmen versucht, mit ihnen einen ruhigen Ort zum Reden sucht, ihnen Zeit gibt. Bitter, wie oft Menschen aus Syrien sich dann erst einmal schwertun zu glauben, dass diese Leute wirklich von der Polizei kommen. Keine Uniform, kein Befehlston, keine Schläge?

Schwer traumatisierte Opfer dankten ihm

Es war die Zeit, als in Deutschland viele Einheimische jammerten, Flüchtlinge aus Syrien würden ihnen Turnhallen oder Sozialhilfe wegnehmen. Damals hat Zorn auch in seinem Bekanntenkreis einige Mal klargemacht, was für einer Hölle von Diktatur viele dieser Menschen entkommen sind.

Zorn ist im Laufe seiner Karriere auch oft in Afrika gewesen. Er hat dort Beweise gegen den Kopf der Rebellenmiliz FDLR gesammelt, der unter falschem Namen in Mannheim Unterschlupf gefunden hatte. Es ging unter anderem um Massenvergewaltigungen, Zorn nahm deshalb reine Frauenteams mit nach Ruanda, Ermittlerinnen und Dolmetscherinnen. Und er erlebte, wie sich schwer traumatisierte Opfer hinterher bedankten. Noch nie habe sich jemand Zeit genommen, ihnen so ausführlich zuzuhören und ihre Geschichten aufzuschreiben.

Immer aber müssen die Kriegsverbrechen-Ermittler auch zwischen den Zeilen lesen, skeptisch bleiben, Aussagen hinterfragen. So war es im Fall des Syrers Anwar R. Der war nach Deutschland gekommen und hatte sich freiwillig gemeldet, um mit der Polizei zu sprechen. Er sei desertiert und wolle auspacken. Die Ermittler ließen ihn reden. Am Ende soll Anwar R. sehr überrascht gewesen sein, dass sie ihn nicht belohnten, sondern als Beschuldigten behandelten.

Die BKA-Ermittler waren einem Grundsatz gefolgt, den die Richter in Koblenz nun mit ihrem Urteil bestätigen: Auch wenn ein Täter die Seiten wechselt, bleibt er immer noch verantwortlich für das, was er getan hat. So wie ein Serienvergewaltiger, der irgendwann aufhört zu vergewaltigen, nicht schon zum Dank dafür gleich amnestiert wird.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5506830
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.