Süddeutsche Zeitung

Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung:Geld, Macht und belegte Brötchen

Lesezeit: 4 min

Darf sich ein Abgeordneter einladen lassen? Seit neun Jahren weigert sich die Bundesregierung, eine UN-Konvention umzusetzen, die viele Gefälligkeiten von Lobbyisten an Politiker als Bestechung unter Strafe stellen würde. Nun wittern Aktivisten und Opposition ihre Chance - doch ihre Vorschläge haben Schwächen.

Jannis Brühl, Berlin

In Afrika habe Siegfried Kauder ein Aha-Erlebnis gehabt. Die Probleme, die es dort mit Korruption gebe, hätten ihn auf einer Delegationsreise vergangene Woche zum Nachdenken gebracht: "Erzählen Sie denen mal was vom deutschen Parlamentsrecht!" Daraufhin sei der CDU-Politiker, der dem Rechtsausschuss des Bundestages vorsitzt, von seinem strikten Nein zu neuen Korruptionsgesetzen für Abgeordnete abgerückt.

Das erzählt er in freundlich gemeinten Worten zumindest Gregor Hackmack von der Nichtregierungsorganisation Abgeordnetenwatch, als der ihm vor der Tür zum Ausschuss einen silbernen Metallkoffer überreicht. Auf dem steht: "25.451". Die Zahl dokumentiert aber nicht einen möglichen Euro-Betrag, der sich im Koffer befinden könnte - das wäre angesichts der anwesenden Journalisten auch nicht besonders klug. Es ist die Zahl der Unterschriften, die die Gruppe über eine Online-Petition gesammelt hat. In dieser wird die Forderung erhoben, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung auszuweiten.

Dieser Tage beherrscht die Frage nach dem Verhältnis von Macht und Geld das politische Berlin. Bevor am Donnerstag der Bundestag über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten diskutiert - Peer Steinbrücks Redehonorare hatten die Debatte ausgelöst -, hört der Rechtsausschuss an diesem Mittwoch Experten zum Thema Abgeordnetenbestechlichkeit an.

Korruption eng definiert

Opposition und Aktivisten haben seit einiger Zeit ihre Anstrengungen verstärkt, Schwarz-Gelb doch noch aus der bisher ablehnenden Haltung gegenüber neuen Regeln zu zwingen. Dafür müssen sie vor allem immer noch Siegfried Kauder überzeugen, Aha-Erlebnis hin oder her. Der verteidigte bisher lautstark im Namen der Bundesregierung die bestehende Regelung.

Afghanistan ist dabei, Gabun und die Marschallinseln auch. Dazu praktisch alle Demokratien. Außer Deutschland. Seit neun Jahren weigern sich die Regierenden in Berlin, die Anti-Korruptions-Konvention der Vereinten Nationen zu ratifizieren. Dazu müssten die Abgeordneten sich selbst verbieten, sich von Interessengruppen zu teuren Urlauben oder Festen einladen zu lassen, sich von Unternehmen in gutbezahlte Aufsichtsräte bugsieren zu lassen - zumindest wenn diese als Gegenleistung bestimmte Gefallen von den Politikern wollen.

Zu den wenigen Blockierern gehören neben der Bundesrepublik auch Japan, Saudi-Arabien und Sudan ( siehe Übersichtskarte). Was Kritiker in diesem Zusammenhang nicht erwähnen: Auf dem Korruptionswahrnehmungsindex der Organisation Transparency International steht die Bundesrepublik auf Platz 14 von 183. Nur 13 Länder werden also der Untersuchung zufolge als sauberer wahrgenommen, die Verhältnisse sind offensichtlich besser als in vielen anderen Ländern. Auch bedeutet die relativ laxe Regelung nicht, dass Korruption für Abgeordnete in Deutschland legal ist, wie manchmal suggeriert wird.

Geschenkverbot oder Geschenke: Was schränkt die Freiheit ein?

Paragraf 108e stellt Abgeordnetenbestechung seit 1994 unter Strafe. Tätern drohen Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Das Gesetz beschränkt sich aber auf Stimmenkauf, also Bestechung der dreistesten Sorte. In 17 Jahren wurde dafür ein Neuruppiner Stadtrat verurteilt, sonst niemand. Der Bundesgerichtshof wies 2006 darauf hin, dass der Paragraf allgemein als bedeutungslos und symbolisch angesehen werde.

Bisher berief sich Schwarz-Gelb darauf, dass die UN-Konvention Strafen für Amtsträger fordert. Als solche werden in Deutschland aber vor allem Beamte angesehen, Abgeordnete sind dagegen Mandatsträger, die keinen Dienstvorschriften, sondern nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, dem freien Mandat. Diese Freiheit würde durch Gesetze gemäß der UN-Konvention eingeschränkt.

Im Frühjahr im Bundestagsplenum hatte Kauder deshalb noch wesentlich unversöhnlicher geklungen: Er spottete: "Darf ich auf Veranstaltungen ein Brötchen essen, darf ich zwei Brötchen essen?" Die Debatte sei "eines Parlamentes unwürdig". Bestechung müsse über die Verhaltensregeln des Bundestages geregelt werden, nicht über das Strafrecht.

Kauder wiederholt sein Argument auch an diesem Mittwoch: "Politik ist ein eigenes Geschäft." Während Deutschland für Beamte und Manager klare Gesetze habe, müssten für Parlamentarier andere Regeln gelten. Wenn der Abgeordnete sich nicht mehr treffen könne, mit wem er wolle, gebe er sein freies Mandat auf, zu dem ihn das Grundgesetz verpflichte. Kritiker hingegen argumentieren, dass gerade Gefälligkeiten und Geschenke das freie Mandat beschädigen, weil sie Abhängigkeiten schaffen.

Doch die Tatsache, dass die Bundesregierung gegen Korruption in der Wirtschaft vorgeht und im Ausland saubere Politik anmahnt, aber selbst die wichtigste Konvention zum Thema nicht umsetzt, hat mittlerweile auch die Wirtschaft aufgeschreckt: Sie fordert, dass Vorgaben, die für ihre Manager gelten, auch für Parlamentarier gelten sollten. Abgeordnetenwatch empört sich, dass die Bundesregierung über das Entwicklungsministerium von FDP-Mann Dirk Niebel arme Länder bei der Umsetzung der UN-Konvention unterstützt - obwohl Deutschland sie selbst noch nicht ratifiziert hat. "Sehr peinlich" sei das, sagt Hackmack.

Abgeordnetenwatch ist nicht die einzige Organisation, die an diesem Donnerstag versucht, die Blockade beim Thema Abgeordnetenbestechlichkeit aufzulösen. Die Organisationen Campact, Lobbycontrol und Transparency International Deutschland haben 60.000 Unterschriften im Internet gesammelt, sie werden während der Ausschusssitzung vor dem Reichstagsgebäude demonstrieren, indem sie "einem symbolischen Bundestagsredner Geld zustecken", wie es auf der Website heißt. Auf dem Unterschriftenportal avaaz.de kamen fast 95.000 Unterschriften zusammen. Die Initiatoren fordern "Schluss mit Kauders Kauderwelsch".

Auch die Opposition versucht es seit Jahren mit Gesetzesanträgen, bislang ohne Erfolg. Ihre Vorschläge haben Schwächen, sie lassen Abgeordneten und Interessengruppen viel Spielraum: So heißt es im SPD-Entwurf vom Februar, von einer Neuregelung seien Vorteile ausgeschlossen, die "parlamentarischen Gepflogenheiten" entsprächen. Doch diese "Gepflogenheiten" können alles oder nichts bedeuten. Für Hackmack liefe diese Definition darauf hinaus, dass sich nichts ändert.

Wann ist Vorteilsnahme "verwerflich"?

Eine ähnlich schwammige Formulierung findet sich in einem Entwurf der Grünen: Strafbar solle Vorteilsnahme demnach nur dann werden, wenn sie "verwerflich" sei - doch wo genau das Verwerfliche anfängt, dürfte vor Gericht im Einzelfall schwer zu klären sein.

Hackmack überreicht Kauder ein DIN-A4-Blatt mit drei dürren Absätzen. Mit dem Gesetzesentwurf soll in wenigen Worten das Problem gelöst werden. Abgeordnete sollen sich strafbar machen, wenn sie "geldwerte Vorteile" empfangen, mit denen sich Personen oder gesellschaftliche Gruppen ihre Loyalität kaufen. Dazu können Reisen zählen, auf die Politiker eingeladen werden, teure "parlamentarische Abende", zu denen Interessengruppen Politiker laden oder auch das Abendessen in einem Nobellokal. In dem Entwurf steht auch, dass sich Bestochene und Bestechende erst ab einem Wert von 50 Euro strafbar machen.

Das ist Kauder dann aber doch wieder zu konkret. Begeistert sieht er am Ende zumindest nicht aus, die freundlichen Worte vom Anfang sind wieder der Skepsis gewichen: "Ich sehe da schon ein Problem mit der 50-Euro-Grenze", sagt er. Dann verschwindet Kauder in den Rechtsausschuss. Den Koffer mit den Unterschriften muss ihm Gregor Hackmack hinterhertragen.

Der Autor twittert aus der Rechtsausschuss-Sitzung zum Thema "Kampf gegen Abgeordnetenbestechung".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1498348
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Süddeutsche.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.