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Debatte im Bundestag:Wie die Organspende neu geregelt werden kann

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Gilt jeder erstmals automatisch als Spender - oder muss die Entscheidung in einem Register hinterlegt werden? Im Bundestag haben sich zwei fraktionsübergreifende Gruppen gebildet. Die Argumente im Überblick.

Fast 10 000 Menschen warten auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Deswegen soll die Zahl der Organspenden steigen - aber wie? Die Frage ist in der Bevölkerung und im Bundestag hoch umstritten. In der Debatte um eine Neuregelung kristallisieren sich im Parlament zwei Lager um zwei gegensätzliche Vorschläge heraus.

Doppelte Widerspruchslösung

Was das heißt: Jeder gilt als potenzieller Organspender - es sei denn, er widerspricht dem ausdrücklich. Im Fall eines Hirntods soll der Arzt laut Bild am Sonntag in einem Register einsehen, ob ein solcher Widerspruch vorliegt. Falls nicht werden - daher doppelte Widerspruchslösung - zusätzlich noch die Angehörigen gefragt, ob es eine dazu schriftliche oder mündliche Willenserklärung des Patienten gibt. Alle Menschen sollen ab 16 Jahren regelmäßig informiert werden. Bei Kindern und Jugendlichen müssen die nächsten Angehörigen zustimmen.

Wer dafür ist: Zu den Initiatoren zählen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Unterstützt wird die Initiative von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen.

Wie argumentiert wird: Spahn räumte ein, eine Widerspruchslösung sei ein Eingriff des Staates "in die Freiheit des Einzelnen". Doch seien alle bisherigen Versuche, die stark zurückgehende Zahl der Organspender zu erhöhen, ohne Erfolg geblieben. Lauterbach sprach von einer "Schande", dass zurzeit so viele Menschen "unnötig leiden, weil keine Organe für sie vorhanden sind". Fast jeder Mensch sei im Krankheitsfall auch ein potenzieller Empfänger von Organen. Da sei es richtig, dass auch jeder ein möglicher Spender sei. Die Pläne sollen an diesem Montag vorgestellt werden.

Befragungen und Online-Register

Was das heißt: Alle Bürger sollen regelmäßig und verbindlich nach ihrer Haltung zum Thema Organspende gefragt werden, etwa wenn sie einen neuen Ausweis bei den Behörden abholen. Ihre Entscheidung sollen sie dann dort oder im Nachgang in einem bundesweiten Online-Register eintragen oder auch wieder ändern können. Mit Informationsmaterial, das dabei ausgeteilt wird, soll die Auseinandersetzung mit diesem oft verdrängten Thema gefördert werden.

Wer dafür ist: Die Idee kommt von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock mit Abgeordneten von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen. Mit dabei sind Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) sowie Heribert Hirte und Karin Maag (beide CDU), Stephan Pilsinger (CSU), Hilde Mattheis und Ulla Schmidt (beide SPD), Christine Aschenberg-Dugnus und Otto Fricke (beide FDP) sowie Kathrin Vogler (Linke). Daneben unterstützt unter anderem auch Linke-Chefin Katja Kipping die Initiative.

Wie argumentiert wird: "Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und stärken, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element menschlicher Würde", heißt es in einer Stellungnahme. "Die Freiheit zu einer Entscheidung über diese zutiefst persönliche Frage muss ohne Zwang erhalten bleiben." Die Widerspruchslösung wecke Ängste und senke das Vertrauen in die Organspende.

Bisher gilt die Entscheidungsregelung

Derzeit sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja erlaubt. Wenn der Entschluss des Verstorbenen nicht bekannt ist, entscheiden die Angehörigen auf der Grundlage dessen mutmaßlichen Willens. Jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr wird dazu aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Die Krankenkassen schicken alle zwei Jahre Informationsmaterial zur Organspende an die Versicherten und fragen die Spendebereitschaft ab. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es nicht.

Fast 10 000 Patienten stehen auf den Wartelisten. Nach langem Abwärtstrend stieg deren Zahl zuletzt erstmals wieder deutlich. Im vergangenen Jahr überließen nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 955 Menschen nach ihrem Tod Organe schwerkranken Patienten. Das war ein Plus von 20 Prozent im Vergleich zu 2017. Unabhängig von dieser Debatte gelten von Montag an neue gesetzliche Regeln, um die Bedingungen für Organspenden in Kliniken zu verbessern - mit höheren Vergütungen und mehr Freiraum für Transplantationsbeauftragte.

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