Süddeutsche Zeitung

NS-Verbrechen:Zu wenig ist passiert angesichts der Monstrosität der Verbrechen

Lesezeit: 2 min

Der Prozess gegen den SS-Wachmann von Stutthof darf nicht das letzte Wort sein bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Viele Täter, Helfer und Mitläufer von damals schulden der Nachwelt Erklärungen.

Kommentar von Robert Probst

Fritz Bauers Traum ist wahr geworden. Es hat allerdings mehr als 50 Jahre gedauert. Der Generalstaatsanwalt von Hessen sagte während des ersten Auschwitz-Prozesses 1964, er träume davon, dass "früher oder später einer von den Angeklagten auftreten und sagen würde: Was damals geschehen ist, war furchtbar, es tut mir leid. ... Die Welt würde aufatmen, und die Luft würde gereinigt werden, wenn endlich einmal ein menschliches Wort fiele."

Bruno D., 93, hat sich vor dem Hamburger Landgericht bei den Angehörigen und Überlebenden entschuldigt und gesagt, diese "Hölle des Wahnsinns" dürfe sich nie wiederholen. So schließt sich ein Kreis.

Am Donnerstag wurde D., der 17-jährig als SS-Wachmann im KZ Stutthof bei Danzig Dienst tat, wegen Beihilfe zum Mord zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Ihm bleibt nun, 75 Jahre nach Kriegsende, das Gefängnis erspart. Er hat, obwohl er bei sich keine Schuld für die Gräuel des Holocaust sah, dazu beigetragen, dass die Luft reiner wurde, weil er nicht geschwiegen hat im Prozess, sondern erzählte, was er damals tat und sah.

Das Urteil gegen diesen Gehilfen der Mordmaschine war wichtig und richtig, ebenso wie es die späten Schuldsprüche gegen John Demjanjuk, Oskar Gröning - der sich als Erster entschuldigt hat und wenigstens eine moralische Schuld für sein Wirken als "Buchhalter von Auschwitz" akzeptierte - und Reinhold Hanning waren. Sie alle starben, bevor sie die Haft hätten antreten können. Doch für die Überlebenden und ihre Angehörigen ging es ohnehin nicht um hohe Strafen oder gar Rache, sondern um die historische Wahrheit und die Feststellung der Schuld. Mit dieser Haltung haben sie bewundernswerte Größe bewiesen.

Zahllose Täter und Gehilfen kamen straffrei davon

Das gilt umso mehr, als die deutsche Politik und die Justiz im Umgang mit NS-Verbrechen über Jahrzehnte keine gute Figur abgaben. Man denke nur daran, dass seit 1960 außer Mord und Beihilfe zum Mord keinerlei Untaten aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 mehr juristisch verfolgt werden können, oder an das unwürdige Gezerre im Bundestag, bis zumindest klar war: Mord verjährt nicht. Trotzdem kamen zahllose Täter und Gehilfen straffrei davon; die Zahl der Verurteilungen ist im Vergleich zu der Monstrosität der Verbrechen allzu gering.

Doch man muss nicht nur auf die Politik zeigen, wenn man die Fehler bei der Aufarbeitung der NS-Zeit geißeln will; man sollte dabei ruhig auch in die eigene Familiengeschichte blicken.

"Hätten Sie doch nur Ihr Gewissen mehr angestrengt", bekam Bruno D. von der Richterin zu hören. Millionen Deutsche haben ihr Gewissen während und nach der NS-Zeit nicht angestrengt. Erst haben allzu viele mitgemacht oder weggeschaut, später wurde verdrängt, die Schuld bei anderen gesucht oder die Opferrolle eingenommen. Viele Söhne und Töchter haben nicht nachgefragt, die Enkelgeneration leider auch zu selten.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sagte zum Jahrestag der Befreiung am 8. Mai: "Es gibt kein Ende des Erinnerns. Es gibt keine Erlösung von unserer Geschichte. Denn ohne Erinnerung verlieren wir unsere Zukunft." Deshalb kann es auch kein Ende des Fragens geben. Die Täter, Helfer und Mitläufer, die noch leben, sind der Nachwelt viele "menschliche Worte" schuldig.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4977721
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 25.07.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.