Süddeutsche Zeitung

Social Media:Verfassungsgericht setzt dem Hass im Netz Grenzen

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Im Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast in Karlsruhe einen Erfolg erzielt. Sie spricht von einem "guten Tag für die Demokratie".

Im Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Die Karlsruher Richterinnen und Richter hoben Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf: Diese verletzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht. Die Bundestagsabgeordnete streitet darum, dass Facebook ihr die Daten mehrerer Nutzer herausgibt, damit sie gegen diese gerichtlich vorgehen kann.

Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht nur zwölf von 22 Kommentaren dieser Nutzer als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert. Dies beruhe auf einem Fehlverständnis und falschen Maßstab, entschieden die Verfassungsrichter nun.

Die zehn Äußerungen müssen nun noch einmal geprüft werden, dabei sind die Vorgaben aus Karlsruhe zu beherzigen. Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheiße" und "altes grünes Dreckschwein" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil das Landgericht anfangs entschieden hatte, dass Künast als Politikerin alle 22 Beschimpfungen hinnehmen müsse - sie habe Widerstand provoziert. Später hatten die Richter sich korrigiert.

Künast freute sich auf Twitter über den Erfolg: "Ein guter Tag für die Demokratie". Das Gericht schütze die Persönlichkeitsrechte derer, die sich engagierten, und mache Vorgaben für die Abwägung der Gerichte. Das sei "Rechtsgeschichte im digitalen Zeitalter". Die Grünen-Politikerin bedankte sich auch bei der Betroffenenberatung Hateaid, die ihr bei mehreren Klagen zur Seite steht. Die Beratungsstelle erklärte, in dem von ihr finanzierten Verfahren habe sich das Verfassungsgericht erstmals damit befasst, welche Kriterien relevant seien, um Beleidigungen in sozialen Netzwerken zu beurteilen, und was Politikerinnen und Politiker in sozialen Netzwerken als von der Meinungsfreiheit gedeckt hinnehmen müssten. Das Urteil habe eine wichtige Signalwirkung.

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