Süddeutsche Zeitung

Große Koalition:Einigung bei doppelter Staatsbürgerschaft

Lange haben SPD und Union darum gerungen, jetzt haben sich die zwei zuständigen Minister geeinigt: In Deutschland aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern müssen sich nicht länger für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.

Die schwarz-rote Regierung hat sich nach langer Debatte auf ein Gesetz zur doppelten Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern geeinigt. Das teilten Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Donnerstag in Berlin mit.

Der Entwurf solle nun so schnell wie möglich dem Kabinett und anschließend dem Parlament zugeleitet werden, damit er noch 2014 in Kraft treten könne. Beide Politiker sprachen von einem guten Kompromiss.

Die umstrittene Optionspflicht soll demnach für jene Kinder ausländischer Eltern wegfallen, die bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier eine Schule besucht haben. Auch ein in Deutschland erworbener Schulabschluss beziehungsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung reichen künftig aus, um einen Doppelpass zu erhalten.

Bislang gilt, dass Kinder ausländischer Eltern mit der Geburt den deutschen und einen anderen Pass bekommen, sich bis zum 23. Geburtstag aber für einen Pass entscheiden müssen. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform dieser Regelung verständigt; demnach soll die Optionspflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder entfallen. Was genau unter den Begriff "aufgewachsen" fallen soll, war lange Zeit zwischen SPD und Union strittig.

Der Gesetzentwurf dürfte im Parlament trotz der Einigung der beiden Minister für hitzige Debatten sorgen. So gibt es etwa in der SPD Forderungen, auf den Optionszwang generell zu verzichten.

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Quelle:
AFP/dpa/Reuters
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