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Dresden:Berufspendler können Hilfen in Sachsen beantragen

Tschechische und polnische Berufspendler, die wegen der Corona-Beschränkungen ihrer Heimatländer vorübergehend in Sachsen Unterkünfte nehmen, können finanzielle...

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Dresden (dpa/sn) - Tschechische und polnische Berufspendler, die wegen der Corona-Beschränkungen ihrer Heimatländer vorübergehend in Sachsen Unterkünfte nehmen, können finanzielle Hilfen des Landes beantragen. Das gilt für Beschäftigte in Medizin und Pflege - diese können nun Anträge auf die Zuschüsse auf der Website der Landesdirektion Sachsen stellen, wie diese am Freitagabend mitteilte.

Die Hilfen in Höhe von 40 Euro pro Tag und Person sowie 20 Euro pro Tag und Person für nahe Angehörige hatte die sächsische Landesregierung am Mittwoch beschlossen. Voraussetzung für eine Förderung sei, dass die Beschäftigten infolge der neuen Einreisebeschränkungen der Nachbarländer nicht mehr täglich nach Sachsen einpendeln könnten.

Sowohl Tschechien als auch Polen haben in den vergangenen Tagen ihre Grenzen für Berufspendler geschlossen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen. Rückkehrer müssen demnach für zwei Wochen in Quarantäne. Das tschechische Innenministerium hatte am Mittwochabend aber eine Ausnahme für Beschäftigte in Gesundheits- und sozialen Diensten eingeräumt, die demnach weiter die Grenze passieren dürfen.

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