Süddeutsche Zeitung

Krieg in Afghanistan:Westerwelle verteidigt gezielte Tötungen

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Außenminister Westerwelle hält es für legal, wenn US-Soldaten in Afghanistan gezielt Aufständische töten. Die Rechtslage sei eindeutig. Der FDP-Chef warnt vor der steigenden Gefahr für die Bundeswehr.

Nico Fried

Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) hat gezielte Tötungen von Terroristen durch die internationale Truppe in Afghanistan als legal verteidigt. "Die Rechtslage ist eindeutig", sagte Westerwelle. Er äußerte zudem die Sorge, die Sicherheitslage könne sich in den nächsten Wochen weiter verschlechtern.

Die Diskussion um das Vorgehen der Nato in Afghanistan war in den vergangenen Tagen erneut intensiver geworden, nachdem im Internet Tausende Dokumente über Operationen des Militärs veröffentlicht worden waren. Darunter sind auch Operationen einer amerikanischen Task Force zur Tötung von Taliban-Führern oder islamistischen Terroristen.

In Deutschland steht seither die Frage im Mittelpunkt, ob die Bundeswehr zumindest indirekt an gezielten Tötungen beteiligt war, weil sie Namen von Aufständischen auf Suchlisten gesetzt und eigene Aufklärungsergebnisse an Nato-Partner weitergegeben hat.

Neubewertung nach Kundus-Bombardement

Westerwelle äußerte sich nach einer Kabinettssitzung, die er in Vertretung von Kanzlerin Angela Merkel geleitet hatte, nicht konkret zur Rolle der Bundeswehr. Er machte aber deutlich, dass gezielte Tötungen mit dem Völkerrecht vereinbar seien. "Diesbezüglich geht es nicht um Legitimität, sondern um Legalität", sagte der Außenminister. "Wir müssen wissen, dass gegnerische Kämpfer in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt in dem vom humanitären Völkerrecht gesteckten Rahmen gezielt bekämpft werden können und dürfen."

Westerwelle erinnerte daran, dass er selbst in einer Regierungserklärung im Februar eine rechtliche Neubewertung des Einsatzes in Afghanistan als bewaffneten Konflikt vorgenommen habe. Diese Neubewertung erfolgte damals auch als Reaktion auf das Bombardement zweier Tanklastwagen in der Region Kundus, das von einem deutschen Oberst im September 2009 befohlen worden war und bei dem Aufständische und Zivilisten getötet wurden. Mit der Neubewertung sind der Bundeswehr nach dem Völkerrecht gezielte Tötungen von Aufständischen erlaubt.

Festnahme statt Tötung

In der vergangenen Woche hatten der damals noch amtierende Regierungssprecher Ulrich Wilhelm und das Verteidigungsministerium jedoch erklärt, dass sich Deutschland eine Selbstbeschränkung auferlegt habe. Demnach empfehle die Bundeswehr bei den Aufständischen, die von ihr auf den Suchlisten benannt würden, nur die Festnahme ( capture), nicht die Tötung ( kill). Eigene Spezialkräfte wie die Taskforce 47 der Bundeswehr agierten in diesem Sinne.

Westerwelle warnte vor einer weiteren Verschlechterung der Situation in den nächsten Wochen. Das Ende der Erntezeit in Afghanistan könne "nochmal eine weitere Anspannung und Bedrohung der Sicherheitslage bedeuten", sagte er, ohne dies weiter zu erläutern. "Niemand wünscht sich das. Niemand will das herbeireden", sagte der Minister. "Aber ob es uns gefällt oder nicht: So ist die Lage."

Der Minister distanzierte sich von Äußerungen des neuen Oberkommandierenden der ausländischen Truppen in Afghanistan, US-General David Petraeus. Dieser hatte in einem Truppenbefehl gefordert, die Soldaten sollten ihre "Zähne in das Fleisch des Feindes rammen". Dies wäre nicht seine Wortwahl gewesen, sagte Westerwelle.

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SZ vom 05.08.2010/mikö
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