Süddeutsche Zeitung

Verfassungsgerichtspräsident:Voßkuhle rügt Asyl-Rhetorik der CSU

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Von Ferdos Forudastan und Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Ohne die betreffenden CSU-Politiker beim Namen zu nennen, hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, deutliche Kritik an Äußerungen führender Christsozialer zur Flüchtlingspolitik geübt. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung bezeichnete er den Ausdruck "Herrschaft des Unrechts", den CSU-Chef Horst Seehofer im Februar 2016 im Zusammenhang mit der Aufnahme vieler Flüchtlinge verwendet hatte, als "inakzeptable" Rhetorik: "Sie möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind."

Zum Begriff der "Anti-Abschiebe-Industrie", den CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im Mai mit Blick auf Flüchtlingshelfer und Asylanwälte benutzt hatte, sagte Voßkuhle: "Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen." Zugleich aber mahnte Voßkuhle, man solle nicht immer gleich aus falsch verstandener political correctness den Populismusvorwurf erheben. Zuspitzung gehöre nun mal zur politischen Auseinandersetzung. Das Hauptproblem des Populismus sei nicht, dass mit harten Bandagen gestritten werde, sondern dass er die "Grundannahmen unserer pluralen Demokratie" untergrabe.

Nach Ansicht Voßkuhles gerät der Rechtsstaat im Zuge der Flüchtlingskrise zunehmend unter Druck. Der Verfassungsgerichtspräsident sieht dafür verschiedene Indizien: eine überzogene Rhetorik von Politikern; die mögliche Umgehung von Gerichtsentscheidungen; vor allem aber die Tatsache, dass rechtliche Regeln mit Erwartungen überzogen würden, die eigentlich politische Antworten erforderten.

"Wir müssen uns trotzdem bemühen, die Rechtslage klarer zu gestalten"

Als Beispiel nannte Voßkuhle die Forderung, Flüchtlinge an der Grenze ohne rechtsstaatliche Prüfung zurückweisen. Das sei eine komplizierte rechtliche Fragestellung, daher müsse man mit pauschalen Aussagen darüber, was zulässig ist und was nicht, sehr vorsichtig sein. Wer hier zu sehr vereinfache, der erwarte vom Rechtsstaat etwas, das der gar nicht leisten könne: "Es ist eben keine Frage des Rechtsstaats, ob man es schafft, eine europäische Lösung in der Flüchtlingsfrage zu formulieren. Das ist eine Frage der Politik."

Auf die Frage, ob die juristischen Regeln in der Migrationsfrage zu kompliziert seien, antwortete Voßkuhle, das bestehende Regelungssystem sei Ergebnis langer politischer Prozesse, "wir müssen uns trotzdem bemühen, die Rechtslage klarer zu gestalten".

Zur Abschiebung von Sami A., einst angeblich Leibwächter des Al-Qaida-Terrorchefs Osama bin Laden, nach Tunesien wollte Voßkuhle zwar keine abschließende Bewertung abgeben, solange noch nicht alle Umstände aufgeklärt sind. Ganz grundsätzlich sagte Voßkuhle aber: Gerichtliche Entscheidungen seien "von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen". Andernfalls wäre das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, "der nicht zu tolerieren ist".

Von der Justiz forderte der Verfassungsgerichtspräsident, sie müsse ihre Urteile, aber auch ihre Arbeitsweise besser erläutern: "Denn das Recht erklärt sich nicht von selbst."

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Quelle:
SZ vom 26.07.2018
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