Süddeutsche Zeitung

Neue Verfassungsrichterin:Besetzung nach Fachkompetenz

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Astrid Wallrabenstein verdankt ihre Berufung ins Bundesverfassungsgericht den Grünen, die sie für das Amt vorschlugen. Sie gilt als politisch links, doch als Wissenschaftlerin diente sie stets dem besseren Argument.

Von Wolfgang Janisch

Das Rednerpult im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist ein Ort, an dem mitunter auch arrivierte Professoren weiche Knie bekommen. Man steht da vor acht rot berobten Richtern, die von ihrer leicht erhöhten Warte die juristischen Bevollmächtigten der Verfahrensbeteiligten in die Mangel nehmen. Das kann sich, so hört man, anfühlen wie eine Mischung aus Abiprüfung und Wasserfolter. Aber die junge Anwältin, die dort vor anderthalb Jahrzehnten, im Oktober 2004, für die Sache von Millionen Versicherten stritt, schien völlig furchtlos zu sein. Sie kämpfte dort ziemlich einsam für mehr Transparenz und Kontrolle bei den Lebensversicherungen, unbeeindruckt von all den Vorstandsvorsitzenden, Chefjuristen und Wirtschaftsexperten der deutschen Versicherungswirtschaft, die den Sitzungssaal belagerten. Und sie gewann.

Wissenschaftlerin erster Güte

An diesem Freitag hat der Bundesrat die junge Anwältin von damals zur Verfassungsrichterin gewählt. Astrid Wallrabenstein, Jahrgang 1969, seit 2010 Professorin für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt, tritt die Nachfolge von Andreas Voßkuhle an - als Richterin im Zweiten Senat, wohlgemerkt, nicht als Präsidentin. Es ist eine Art grüner Erbfolge, wenn man so will: Wallrabenstein ist von den Grünen vorgeschlagen worden; ihr großer Lehrer und Förderer war der Gießener Professor Brun-Otto Bryde, der erste "grüne" Verfassungsrichter überhaupt.

Schaut man sich die Themenpalette der künftigen Verfassungsrichterin an, dann passt das ganz gut in die Welt der Grünen. Als Fachfrau für Sozialrecht hat sie sich zum Beispiel mit dem Zugang von Ausländern zu Sozialleistungen befasst. Nach dem Atomausstieg hielt sie die Entschädigungsforderungen der Kraftwerksbetreiber für unberechtigt. 2014 hatte sie wieder einen Auftrag für Karlsruhe, aber da hat sie verloren: Der Antrag von Grünen und Linken, Edward Snowden als Zeugen vor den NSA-Untersuchungsausschuss laden zu lassen, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Und als vergangenes Jahr eine Debatte über eine Ausbürgerung von IS-Kämpfern hochkochte, verteidigte sie - ganz im Geiste von Hannah Arendt - das Recht, dazuzugehören und eine Staatsangehörigkeit zu haben. "Jemanden für vogelfrei zu erklären, indem man ihn aus dem Staatsverband ausschließt, beraubt jemanden seines Status, mit dem er sein Menschsein geltend machen kann", sagte sie damals der Süddeutschen Zeitung.

Wenn dies alles nun links und engagiert klingt, dann ist das richtig und falsch zu gleich. Wallrabenstein ist eine Wissenschaftlerin erster Güte, ihr Engagement gilt dem besseren Argument und treffender Differenzierung, das merkt jeder, der ihre Aufsätze liest. Und zudem sei sie eine der ganz wenigen aus den Reihen der Professorenschaft, die selbst in ihren Schwerpunktthemen wirklich gar keine Vorfestlegungen habe, attestiert ihr ein Kollege. Mit anderen Worten: Den Grünen ist eine Besetzung nach Fachkompetenz gelungen. Nicht nach Biografie, wie es gerade in der SPD diskutiert wird.

Interessant wird nun natürlich sein, wie sich die Professorin im Zweiten Senat positioniert, jenem Richtergremium also, das mit seinem Urteil zur Europäischen Zentralbank und zum Europäischen Gerichtshof gerade halb Europa gegen sich aufgebracht hat. Das gehört nicht zu ihren Themen, aber jedenfalls wird ihr eine große Offenheit für Europa bescheinigt. Vor ein paar Jahren hat sie einen Aufsatz zum Demokratiekonzept des Zweiten Senats geschrieben, das im EZB-Urteil ja ebenfalls eine Rolle gespielt hat. Aus ihrer Sicht ist dieses höchstrichterliche Verständnis von demokratischer Legitimation allzu deutsch geprägt, strikt abgeleitet aus der Staatsangehörigkeit. Ein bisschen wie das Reinheitsgebot, schrieb sie: "Vielleicht würden andere Zutaten nicht schaden - vielleicht würde das Ergebnis immer noch schmecken wie Bier. Aber aus Prinzip bleibt es beim deutschen Reinheitsgebot."

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SZ vom 16.05.2020
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