Süddeutsche Zeitung

Ende der Legislaturperiode:Warum der Bundestag rekordverdächtig viele Beschlüsse fasst

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Sommerpause und nahende Wahlen bringen das Parlament in die Bredouille. In einer nächtlichen Marathonsitzung beschließen die Abgeordneten eine Flut von Gesetzesänderungen - nicht nur zum Verbraucherschutz. Ein Überblick.

Von Markus Balser, Berlin

Bundestagsvizepräsidentin Dagmar Ziegler stutzte in der Nacht einen kurzen Moment. "Die Tagesordnung ist damit eigentlich erschöpft", sagt die SPD-Politikerin und schaut sich um. Viele Abgeordnete sind das in diesem Moment auch. Es ist 2.31 Uhr, als die längste Marathonsitzung dieser Legislaturperiode zu Ende geht. Etwas unsanft schickt Ziegler die müden Abgeordneten nach Hause. "Bitte noch mal schön duschen und frisch um neun Uhr wieder hier sein." Dann leert sich der Saal.

Die letzten Sitzungstage des Parlaments vor der Sommerpause sind von Zeitdruck geprägt. Die große Koalition will noch möglichst viel durchs Parlament bringen. Was jetzt nicht mehr abgestimmt wird, müsste nach der Wahl komplett neu eingebracht werden. Ob man dann eine Mehrheit hat? Fraglich. Und so musste der Bundestag vor allem in der nächtlichen Sitzung von Donnerstag auf Freitag rekordverdächtig viele Beschlüsse fassen. Die wichtigsten im Überblick:

Klimaschutz

Das neue Klimaschutzgesetz sieht strengere Vorgaben vor: So ist das neue nationale Ziel verankert, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Eigentlich war das erst für 2050 geplant. Das Gesetz schraubt auch das Ziel für das Reduzieren von Emissionen hoch. Deutschland soll nun bis 2030 im Vergleich zu 1990 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen (bislang 55 Prozent).

Strafrecht, Extremismus und Stalking

Bei schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen kann Verdächtigen künftig ein zweites Mal der Prozess gemacht werden. Wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung darf eigentlich niemand für dieselbe Tat mehrfach zur Verantwortung gezogen werden. Durch eine Änderung der Strafprozessordnung soll dies künftig möglich sein, wenn neue Beweise auftauchen. Bislang gab es für diese Fälle nur wenige Ausnahmen, etwa ein späteres Geständnis. Auch Stalking soll härter bestraft werden. Konnten bisher höchstens drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind künftig in schweren Fällen bis zu fünf Jahre möglich.

Ausdrücklich verboten ist in Zukunft das Verbreiten von "Feindeslisten", wie sie etwa in rechts- und linksextremen Kreisen kursieren. Wer etwa Adressen verbreitet und so Menschen in Gefahr bringt, muss bis zu drei Jahre in Haft. Härter bestraft werden darüber hinaus verhetzende Beleidigungen gegen Juden und Muslime sowie gegen Homosexuelle und Menschen mit Behinderung. Herabwürdigende Briefe oder Mails gelten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden - diese Lücke hat der Bundestag geschlossen.

Verbraucherschutz

Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Zum Schutz der Verbraucher beschloss der Bundestag strengere Regelungen für die automatische Verlängerung von Verträgen. Die sollen künftig nur noch sehr eingeschränkt möglich sein.

Auch der Bundesrat fällte wichtige Beschlüsse. Er stimmte dem Lieferkettengesetz zu, das deutsche Unternehmen verpflichtet, auf Menschenrechts- und Umweltstandards bei ausländischen Zulieferern zu achten. Starten kann auch das Corona-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche. Die Länder bekommen mehr Mittel für Lernförderung, Sozialprojekte und günstige Freizeit-, Sport- und Erholungsangebote. Gebilligt wurde am Freitag auch die erst in der Nacht im Bundestag beschlossene Reform des Mietrechts. Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Viele taten das bislang nicht. Das soll Mietern helfen, sich gegen überhöhte Mieten zu wehren.

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