Süddeutsche Zeitung

EU und Großbritannien:Bundesregierung unterstützt Brexit-Handelspakt

Das Kabinett sei sich in einer Telefonkonferenz "einig in der positiven Würdigung des Abkommens" gewesen, teilt eine Sprecherin mit. Die EU-Staaten stimmen für eine vorläufige Anwendung.

Die Bundesregierung unterstützt den Brexit-Handelspakt zwischen der Europäischen Union und Großbritannien. Das Bundeskabinett unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sei sich in einer Telefonkonferenz "einig in der positiven Würdigung des Abkommens" gewesen, teilte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer in Berlin mit. "Deutschland kann dem Abkommen zustimmen." Somit stand einer vorläufigen Zustimmung der EU-Länder zum Brexit-Handelspakt nichts mehr im Wege.

Die Botschafter der 27 Mitgliedstaaten sagten vorläufig Ja zu dem Vorschlag und starteten eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren, die am Dienstag abgeschlossen sein soll. Dies teilte ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf Twitter mit. Die vorläufige Anwendung ist nötig, weil für eine Ratifizierung durch das Europaparlament vor Jahresende die Zeit fehlt - sie soll nach Neujahr nachgeholt werden.

Schon zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt vom Januar ab, und Großbritannien scheidet auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus. Der Vertrag soll einen harten wirtschaftlichen Bruch vermeiden. Auf britischer Seite soll das Parlament am 30. Dezember zustimmen.

Die Unterhändler beider Seiten hatten sich erst an Heiligabend auf das knapp 1250 Seiten starke Abkommen geeinigt. Wichtigster Punkt ist, einen unbegrenzten Warenhandel ohne Zölle sicherzustellen. Darüber hinaus regelt der Vertrag unter anderem die Zusammenarbeit bei Fischerei, Flug- und Straßenverkehr, Energieversorgung, Verbrechensbekämpfung und Sozialversicherungen.

Trotz des Abkommens werden die wirtschaftlichen Beziehungen beider Seiten künftig weit weniger eng sein als bisher. So werden an den Grenzen Warenkontrollen nötig, unter anderem, weil Nachweise für die Einhaltung der EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit und zur Einhaltung von Produktstandards erbracht werden müssen.

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