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Berlin:Datenschutz-Beauftragter begrüßt Fluggastdaten-Entscheidung

Hamburg (dpa/lno) - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Austausch von Fluggastdaten stärkt nach Einschätzung des Hamburger Datenschutz-Beauftragten, Johannes Caspar, die Datenschutzrechte. Der Europäische Gerichtshof habe "eine klare rechtsstaatliche rote Linie für mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender schwerer Kriminalität" gezogen, sagte Caspar am Mittwoch in der Hansestadt. "Gerade dort, wo anlasslos die Daten von Bürgern gespeichert und verarbeitet werden, gilt es, dem Bestimmtheitsgebot besonders Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung als zentralen Maßstab anzulegen."

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Hamburg (dpa/lno) - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Austausch von Fluggastdaten stärkt nach Einschätzung des Hamburger Datenschutz-Beauftragten, Johannes Caspar, die Datenschutzrechte. Der Europäische Gerichtshof habe „eine klare rechtsstaatliche rote Linie für mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender schwerer Kriminalität“ gezogen, sagte Caspar am Mittwoch in der Hansestadt. „Gerade dort, wo anlasslos die Daten von Bürgern gespeichert und verarbeitet werden, gilt es, dem Bestimmtheitsgebot besonders Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung als zentralen Maßstab anzulegen.“

Der Europäische Gerichtshof hatte das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten gestoppt. Die Luxemburger Richter entschieden am Mittwoch, dass mehrere der vorgesehenen Bestimmungen nicht mit den von der EU anerkannten Grundrechten vereinbar sind.

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