Süddeutsche Zeitung

AfD:Rechte Kaderschmiede hofft auf Steuermillionen

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Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung könnte bald 70 Millionen Euro jährlich aus Steuermitteln bekommen. Die Ampelkoalition will etwas dagegen tun - und riskiert, zu scheitern.

Von Ronen Steinke, Berlin

Die Ampelkoalition riskiert eine juristische Niederlage gegen die AfD, warnt der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers. Ihr aktuelles Vorgehen gegen die Rechtspopulisten sei unvorsichtig, "das kann sehr schnell vor Gericht scheitern".

Es geht um viel Geld: Die Ampelkoalition arbeitet gerade daran, die parteinahe Stiftung der AfD beim Ausschütten von staatlichem Geld zu übergehen. Während alle übrigen im Bundestag vertretenen Parteien auch im kommenden Jahr wieder Geld für ihnen nahestehende Stiftungen wie die CDU-nahe Konrad-Adenauer- oder die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung gesichert haben, soll die 2017 gegründete AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von diesem System weiter ausgeschlossen bleiben.

Deshalb warnt der Staatsrechtler Möllers, der die Bundesregierung schon mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat: In einer demokratisch so sensiblen Frage sei es riskant, wenn die Politik "freihändig" gegen die AfD entscheide. Es sei heikel, dass die Ampelkoalition dafür keine transparente Begründung in Form eines Gesetzes vorlege. So könnte die AfD womöglich klagen und in letzter Instanz in Karlsruhe recht bekommen - und dann nicht nur politisch triumphieren, sondern mit einem Mal auch eine Nachzahlung von zig Millionen Euro empfangen. Intern sprechen auch Innenpolitiker verschiedener Parteien von einem "drohenden Szenario". Die Koalition steuere "sehenden Auges" auf ein Problem zu, aber tue - bislang - nichts dagegen.

Der Hintergrund: Schon seit 1967 gibt es das spezifisch deutsche System der parteinahen Stiftungen, die gemeinsam jährlich um die 500 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt bekommen. Aber während die Parteienfinanzierung in Deutschland äußerst streng geregelt ist, gibt es dafür bis heute keine gesetzliche Grundlage. Es läuft stattdessen informell ab, der Bundestag stellt Jahr für Jahr im Rahmen seiner Haushaltsberatungen eine Summe bereit, ohne sich formell zu etwas zu verpflichten.

Grundlage ist lediglich eine von den parteinahen Stiftungen von Union, SPD, FDP und Grünen verfasste "Gemeinsame Erklärung zur staatlichen Finanzierung der politischen Stiftungen", der auch die Linken-nahe Rosa-Luxemburg-Stiftung später beigetreten ist. Darin steht: Wenn eine Partei zum zweiten Mal in den Bundestag einzieht, bekommt sie entsprechend ihrer Größe einen Anteil am Geld für Stiftungen.

Der Staat müsste verbindliche Kriterien vorlegen, nach denen er Stiftungen behandelt

Solange alle damit einverstanden waren, funktionierte das. Aber nun haben die Haushaltspolitiker der Ampelkoalition eine sogenannte "Erläuterung" vorgesehen. Sie soll im Etat des Bundesinnenministeriums stehen, der an diesem Donnerstag abschließend beraten wird, und besagen: Die AfD bekommt nichts - obwohl sie die üblichen Kriterien eigentlich erfüllt. Das kritisiert Staatsrechtler Möllers: "In dem Moment, in dem ein Verteilungskonflikt aufkommt, der gleichheitsrelevant ist, braucht es eine gesetzliche Grundlage." Der Staat dürfe über die AfD-Stiftung nicht einfach nach Gusto im Einzelfall entscheiden - sondern müsse verbindliche Kriterien vorlegen und sich auf diese auch festlegen lassen.

Solche Kriterien hat der ehemalige Grünen-Abgeordnete Volker Beck sogar schon einmal ausformuliert, vor zwei Jahren hat er ein Konzept für ein "Wehrhafte-Demokratie-Gesetz" vorgeschlagen. Mit einem solchen Gesetz könne transparent geregelt werden, dass Stiftungen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssten. Das wäre ein denkbares Kriterium, um die AfD auszuschließen - in Anlehnung an den Verfassungsschutz, der die AfD bekanntlich als Verdachtsfall auf Rechtsextremismus einstuft.

"Nur wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv mit Überzeugung unterstützt, kann dem Demokratie-Erziehungsauftrag der politischen Bildung gerecht werden", sagt Volker Beck. Bei einigen Politikern der SPD und Union bestehen dagegen indes Bedenken. Beginnt man einmal, den bislang ungeregelten Bereich der parteinahen Stiftungen zu regeln, würden sich schnell noch weitere, womöglich heikle Fragen zur Finanzierung und Parteiunabhängigkeit stellen.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wird von Erika Steinbach geleitet, der ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten und langjährigen Vorsitzenden des Bundes der Vertriebenen. Einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Studie der Otto-Brenner-Stiftung (IG Metall) zufolge sind einige wichtige Funktionäre neben ihr in der rechtsextremen Szene aktiv.

So schreibt Steinbachs Stellvertreter Klaus Peter Krause für rechte Periodika wie Eigentümlich frei und vergleicht die gegenwärtige politische Ordnung mit einem "vierten Reich". Im Kuratorium der Stiftung sitzt daneben etwa Karl Albrecht Schachtschneider, der gemeinsam mit dem vom Verfassungsschutz beobachteten rechten Verleger Götz Kubitschek die rechtsextreme Kampagnenplattform "Ein Prozent für unser Land" gegründet hat.

Würde die Erasmus-Stiftung künftig auf dieselbe Weise Finanzmittel beziehen können wie die übrigen parteinahen Stiftungen, dann würden auf sie nach einer einmaligen Anschubfinanzierung mittelfristig etwa 70 Millionen Euro pro Jahr entfallen.

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