Süddeutsche Zeitung

Sicherungsverwahrung:"Das Ziel ist immer, dass die Männer wieder freikommen"

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Was tun mit Gewalt- oder Sexualverbrechern, von denen man glaubt, sie könnten wieder zuschlagen? In Deutschland kommen sie in die Sicherungsverwahrung. Lars Hoffmann von der JVA Tegel erklärt, warum sich dort vor zehn Jahren alles geändert hat.

Interview von Magdalena Pulz

Knapp 600 Straftäter in Deutschland sitzen in Sicherungsverwahrung. Sie haben ihre Gefängnisstrafe eigentlich abgesessen - zum Schutz der Allgemeinheit bleiben sie aber eingesperrt. Zu hoch ist die Gefahr, dass sie wieder Gewalt- oder Sexualverbrechen begehen könnten. Trotzdem muss man ihnen ein besseres Leben garantieren als normalen Häftlingen, das hat das Bundesverfassungsgericht genau heute vor zehn Jahren entschieden. Die Sicherungsverwahrung sei bis dato nicht Menschenrechtskonform gewesen. Lars Hoffmann ist Leiter der Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung in der Berliner JVA Tegel. Er erzählt, wie sich die Sicherungsverwahrung seitdem verändert hat und wie sein neuestes Projekt funktioniert, eine Art WG für Verwahrte.

SZ: Herr Hoffmann, wie sieht der Alltag eines Sicherungsverwahrten bei Ihnen aus?

Lars Hoffmann: Wir haben aktuell 49 Verwahrte in der Einrichtung. Der Jüngste ist 31 und der Älteste 81 Jahre alt. Deren Tagesablauf unterscheidet sich von dem der Menschen in normaler Strafhaft. Die Verwahrten können sich über den Tag hinweg mehr oder weniger frei im Gebäude bewegen. Sie können mit den anderen Verwahrten zusammenarbeiten, müssen aber nicht. Ansonsten gibt es Freizeitaktivitäten wie Lesen, Fernsehen, Sport. Wir haben hier ein vielfältiges Angebot inklusive Imker-, Musik- und Kreativgruppe. Das ist aber wegen der Pandemie stark eingeschränkt. Was weiterläuft, sind die Behandlungsgruppen.

Die sind aber nicht freiwillig.

Genau, das war auch einer der Kernpunkte des Bundesverfassungsgerichtsurteils vor zehn Jahren: Der neue Vollzug in der Sicherungsverwahrung muss als Schwerpunkt therapeutisch und freiheitsorientiert ausgerichtet sein, es muss also Therapieangebote geben und eine Perspektive, wieder freizukommen. Wir haben hier sogenannte Behandlungsteams, die sich jeweils um einen Verwahrten kümmern. Da gehören Sozialdienstmitarbeiter dazu und jemand vom psychologischen Dienst. Im normalen Strafvollzug ist dagegen in der Regel ein Sozialarbeiter für um die 30 Gefangenen zuständig.

Was haben Sie seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil denn sonst so geändert, um den Verwahrten ein besseres Leben zu gewährleisten?

Das ist jetzt sehr schade, dass Sie nicht hier sein können, sonst würde ich Sie herumführen. Wir haben ein völlig neues Gebäude gebaut, damit die Insassen mehr Platz haben als zuvor in ihren Häftlingszellen. Die haben jetzt richtige Zimmer, 20 Quadratmeter, statt nur noch acht. Das Urteil war wirklich ein Paukenschlag, eine Zäsur.

Wer lebenslang ins Gefängnis kommt, kann unter Umständen schon nach 15 Jahren wieder freikommen. Gibt es für die Sicherungsverwahrung auch eine Frist?

Nein, da gibt es keine Norm. Wenn ein Sicherungsverwahrter alle therapeutischen Angebote wahrnimmt, dann ist die Chance groß, dass ein Gericht irgendwann aufgrund eines Gutachtens entscheidet, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt. Es ist unsere Aufgabe, die Gefährlichkeit der Insassen zu reduzieren und ihnen ein Leben ohne Straftaten in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das geht eben nur durch Therapie und Behandlung.

Und wie oft klappt das?

Es ist schon eher der Regelfall. Manchmal kommen auch Männer frei, weil nachträglich Rechtsfehler erkannt werden oder weil sie zum Beispiel so alt, krank und schwach sind, dass sie draußen niemandem mehr gefährlich werden können. Das entscheiden alles externe psychiatrische Gutachter und Gerichte. Aber wenn sich jemand weigert, an sich und der eigenen Persönlichkeitsstörung zu arbeiten, dann gibt es auch keine wirkliche Entlassungsperspektive. Das kommt auch vor.

Männer? Gibt es bei Ihnen denn keine Frauen in Sicherungsverwahrung?

Nein. Meines Wissens nach sitzt in ganz Deutschland überhaupt nur eine Frau in Sicherungsverwahrung.

Ihre Abteilung und Ihre Insassen haben dieses Jahr schon einmal Schlagzeilen gemacht: Sie haben einen offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte eingerichtet. Also eine Art WG in einem Wohnhaus außerhalb der Gefängnismauern. Und sagen wir so: Die Nachbarn waren nicht begeistert.

Nein, waren sie nicht. Es gab auch kleinere Proteste. Ich kann das nur bedingt nachvollziehen. Die leben ja in einer komplett eigenen Doppelhaushälfte, von denen kriegt man nichts mit. Aber der Mensch neigt dazu, Angst zu haben vor Dingen, die er nicht kennt oder nicht versteht. Und ich glaube, Sicherungsverwahrung fällt da mit rein. Die Meinungsbildung darüber basiert schlimmstenfalls auf Boulevard-Berichterstattung. Die nennen Verwahrte in ihren Artikeln "Sexmonster" und Ähnliches. Wer das für bare Münze nimmt, ist besorgt - das kann ich natürlich verstehen. Aber das entspricht nicht der Realität.

Aber es kommt schon vor, dass jemand rückfällig wird. Auch Menschen, die in der Sicherungsverwahrung waren.

Ja, klar. Zum Glück ist das aber bei denen, die aus der Sicherungsverwahrung kommen, selten. Auf jeden Fall seltener als bei Leuten, die aus der normalen Haft entlassen werden. Vor allem aber ist die Vorstellung völlig unrealistisch, dass Menschen, die im offenen Vollzug untergebracht sind, sich etwa kleine Kinder auf dem Schulweg schnappen. Es ist bekannt, dass die meisten dieser Kindesmissbrauchsdelikte im weiteren familiären Umkreis stattfinden.

Es ist also nicht paradox, dass man Leute wegsperrt, um die Allgemeinheit zu schützen - und sie dann in den offenen Vollzug packt?

Das Ziel ist immer, dass die Männer wieder freikommen. Darum ging es auch dem Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren. Der offene Vollzug ist nur ein Zwischenschritt. Eine Möglichkeit, die Verwahrten noch einmal zu unterstützen und zu beobachten, wenn sie sich an das freie Leben, das Einkaufen und für sich selbst zu sorgen gewöhnen. In der geschlossenen Verwahrung haben sie einen Sozialarbeiter und einen Therapeuten als feste Bezugspersonen, und die bleiben ihnen erst einmal im offenen Vollzug erhalten. Und natürlich werden sie auch dort überwacht. Es gibt Bedienstete, die rund um die Uhr darauf achten, dass sich die Männer an die Regeln halten.

Und wie läuft es so in der WG?

Sehr gut. Das ist auch spürbar an der Entwicklung der Männer: Die sind deutlich entspannter, weil sie der alltäglichen Gefängnissubkultur nicht mehr so ausgesetzt sind und sich mehr auf sich konzentrieren können. Momentan leben drei Männer dort, darunter unser ältester Verwahrter. Demnächst zieht noch ein vierter ein. Und wir hoffen auch, dass diese neue Möglichkeit den ein oder anderen noch mal motiviert, etwas zu verändern.

Also wird der offene Vollzug für Verwahrte Schule machen?

Ich weiß, dass es großes Interesse an diesem Experiment gibt. Und ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, dass ich diese Art des betreuten Wohnens für sehr sinnvoll und sehr zweckmäßig halte.

Am 5. Mai ist Lars Hoffmann auch im SZ-Podcast "An diesem Tag" zu hören - dem täglichen Podcast über die Ereignisse von vor zehn Jahren und was daraus geworden ist. Abonnieren Sie den Podcast uns , und verpassen Sie keine Folge mehr.

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