Süddeutsche Zeitung

Neues Konzept in Bad Tölz:Flexible Mieten an der Osterleite

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Tölzer Stadträte billigen Grundpreis und Ermäßigungen für Familien, Alleinerziehende und Rentner in neuen Wohnhäusern.

Von Klaus Schieder

Die 18 Wohnungen, die von der Stadt Bad Tölz gerade an der Osterleite gebaut werden, sind vor allem für kleine Familien, Alleinerziehende und Rentner gedacht. Die Mieten sollen deshalb vergleichsweise günstig sein. Ein flexibles Modell stellte Bettina Faßbender vom Liegenschaftsamt am Dienstagabend im Hauptausschuss des Stadtrats vor. Demnach beträgt der Quadratmeterpreis in den drei neuen Häusern grundsätzlich 8,70 Euro. Zum Vergleich: Auf den Immobilienmarkt in Tölz liegt er derzeit bei knapp 10,70 Euro, also zwei Euro darüber. Allerdings sind für die künftigen Bewohner noch Ermäßigungen von ein bis zwei Euro pro Quadratmeter möglich. Für Bürgermeister Josef Janker (CSU) handelt es sich um "ein hervorragendes, ein ausgewogenes Konzept".

Das wurde von der Arbeitsgruppe Wohnen mit Mitgliedern des Stadtrats und der Stadtverwaltung ausgetüftelt. Die angemessene Miete betrage neun Euro pro Quadratmeter, sagte Faßbender. Dieser Wert wurde von der Arbeitsgruppe nicht nach Gutdünken festgelegt, sondern richtet sich nach den Vorgaben der Regierung von Oberbayern. "Die Miete soll sich an den Mieten orientieren, die vom Landratsamt über Sozialhilfeträger übernommen würden." Weil die Wohnanlage an der Osterleite über Fernwärme versorgt wird, dürften die Verbrauchskosten um einiges höher liegen als bei einer konventionellen Heizung, weshalb die Stadt den Quadratmeterpreis um 30 Cent senkt. Dafür seien aber die Investitionskosten bei einem solchen Energieträger geringer, betonte Stadtrat Franz Mayer-Schwendner (Grüne).

Die Tabelle mit den Ermäßigungen sieht folgendermaßen aus: für ein Kind unter 13 Jahren um zwei Euro pro Quadratmeter, für ein Kind unter 18 um einen Euro; für einen Rentner mit einem Netto-Einkommen von 1000 Euro um drei Euro, für ein Rentner-Ehepaar mit 1500 Euro ebenfalls um drei Euro; für einen Rentner mit einem Netto-Einkommen unter 1300 Euro um zwei Euro (Ehepaar: unter 1800 Euro); für einen Rentner mit einem Netto-Einkommen unter 1600 Euro um einen Euro (Ehepaar: unter 2100 Euro). Dabei kann allerdings immer nur eine dieser Ermäßigungen in Anspruch genommen werden, wie Faßbender hervorhob. Ein Beispiel: Für eine Alleinerziehende mit einem zwölf und einem 16 Jahre alten Kind verringert sich die Miete um zwei Euro, für eine 60 Quadratmeter-Wohnung betrüge die Grundmiete damit 402 Euro. Für Rentner gibt es eine Ermäßigung bloß, wenn sie in ein kleines Ein- oder Zwei-Zimmer-Quartier ziehen. Der Grund: Die Stadt hofft, dass die Senioren größere Wohnungen in Tölz verlassen, die dann für Familien frei würden.

In den drei Wohnhäusern, die bis Sommer bezugsfertig sein sollen, wird es regelmäßige Mieterhöhungen geben. Sie finden in städtischen Immobilien alle fünf Jahre statt, erreichen aber nicht die Kappungsgrenze von 15 Prozent. "Bisher wurde durch die Stadt noch nie die mögliche Mietanpassung ausgeschöpft", so Faßbender. Die Erhöhung sei meist unter zehn Prozent geblieben. Wird ein Quartier in den drei Häusern frei, steigt die Miete für einen neuen Bewohner um maximal fünf Prozent.

Das Konzept billigten die Stadträte im Hauptausschuss einstimmig. Allerdings entzündete sich eine Kontroverse an den unterschiedlichen Ermäßigungen für Kinder unter 13 und unter 18 Jahren. Christof Botzenhart (CSU), Peter Wiedemann (FWG) und Richard Hoch (Grüne) plädierten dafür, die Altersgrenze von 13 Jahren zu streichen. Ihr Argument: Eltern hätten auch Ausgaben, wenn ihr Nachwuchs älter sei. Andere Stadträte wie Mayer-Schwendner und Andreas Wiedemann (FWG) hielten dagegen, dass Mütter oder Väter wieder eine Teilzeitarbeit annehmen könnten, wenn ihre Kinder ins Teenager-Alter kämen. Und die Jugendlichen könnten durch kleine Jobs dann schon selbst etwas dazu verdienen. Der Antrag, den Mietpreis für alle Kinder unter 18 Jahre gleich zu senken, wurde mit sechs zu sechs Stimmen abgelehnt.

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SZ vom 25.01.2018
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