Süddeutsche Zeitung

Geplantes Gymnasium Herrsching:Bürgerbegehren ausgebremst

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Die große Mehrheit im Gemeinderat hält die angestrebte Abstimmung über den Standort der Schule für unzulässig. Die Initiatoren denken nun über eine Klage nach.

Von Astrid Becker, Herrsching

Die Entscheidung ist recht deutlich ausgefallen: Mit 19 zu zwei Stimmen hat der Herrschinger Gemeinderat am Montag das Bürgerbegehren zum Standort des geplanten Gymnasiums für unzulässig erklärt. Der Ärger in der Gemeinde um diese Angelegenheit ist damit aber nicht vorbei. Denn die Initiatoren des Begehrens drohen nach ihrer Niederlage mit rechtlichen Schritten. Vor allem der Vorwurf, sie hätten die Bürger mit ihrem Begehren in die Irre geführt, wollen sie nicht auf sich sitzen lassen.

Es sind gleich mehrere Punkte, die den Initiatoren nun, nach dem Votum des Gemeinderats, sauer aufstoßen. Da ist die Tatsache, dass zwei von drei Initiatoren, Willi Welte und Klaus Pittrich, für die CSU im Gemeinderat sitzen, aber nicht mitstimmen durften - aus Befangenheit. Unterstützung hatten sie in diesem Punkt von den FDP- Gemeinderäten Alfred Ploetz und Johannes Puntsch bekommen. Bei einem Bürgerbegehren handele es sich um ein demokratisches Instrument, Welte und Pittrich würden doch die Bürger vertreten, die das Begehren unterzeichnet hatten, so die FDP-Räte sinngemäß. Exakt waren es 790 gültige Unterschriften auf 91 Listen, wie der Geschäftsleitende Beamte, Günther Pausewang, in der Sitzung bekannt gab.

Dass es hierzu aber klare Regelungen in der Gemeindeordnung gibt, wann Gemeinderäte ausgeschlossen werden, wollte Pittrich nach der Sitzung im Gespräch mit der SZ nicht gelten lassen. Er sieht sich in demokratischen Grundrechten verletzt. Noch schwerer wog aber bei den Initiatoren am Mittwoch die Begründung, warum das Begehren unzulässig ist. Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Jürgen Busse, hatte argumentiert, die Initiatoren hätten die Bürger in die Irre geführt: "Wir wehren uns entschieden gegen die unverschämte Behauptung von Rechtsanwalt Busse" heißt es in einer Pressemitteilung, die die drei versandt haben.

Busse hatte in seiner rechtlichen Stellungnahme, sowohl schriftlich als auch mündlich in der Sitzung, darauf hingewiesen, die Initiatoren hätten verschwiegen, dass der Landkreis als Schulaufwandsträger das Grundstück an der Mühlfelder Straße bereits 2015 teils gekauft, teils in Erbpacht erworben hat, um darauf ein Gymnasium zu bauen. 2,9 Millionen Euro seien seither dafür investiert worden. Zudem habe der Kreistag, in dem auch Welte sitzt, am 17. Dezember 2018 seinen Beschluss für den Standort an der Stelle noch einmal bekräftigt und damit eine Verlegung an die Seefelder Straße, so wie von den Initiatoren mit dem Begehren beabsichtigt, definitiv ausgeschlossen. Darauf, so Busse, hätten sie hinweisen müssen.

Als sie ihr Bürgerbegehren am 10. Dezember offiziell starteten, "konnten wir ja noch gar nichts von dem Beschluss des Kreistags wissen", halten die Initiatoren nun dagegen. Unklar war ihren eigenen Aussagen zufolge aber wohl auch der maßgebliche Grund, warum ihr Begehren für unzulässig erklärt worden ist. Sie hatten es an den falschen Adressaten gerichtet: an die Gemeinde. Diese ist aber nicht für den Bau des Gymnasiums zuständig, sondern der Landkreis. Der Gemeinde obliegt in diesem Fall lediglich die Bauleitplanung, die sie, so unter Punkt eins in dem Begehren gefordert, wieder einstellen soll. Die zweite Forderung in dem Begehren galt den Grundstückskaufverhandlungen mit den Eigentümern an der Seefelder Straße, die die Gemeinde unverzüglich aufnehmen soll. Das sah der Rat aber mehrheitlich als bereits erledigt an. Bürgermeister Christian Schiller hatte mit den Eigentümern nach Bekanntwerden des Begehrens Kontakt aufgenommen. Diese seien im Vergleich zu 2014, als die Schule noch an der Seefelder Straße realisiert werden sollte, noch weniger bereit, ihre Flächen zu den vorgegebenen Konditionen von 70 Euro pro Quadratmeter zu verkaufen.

Sollten die Initiatoren nun beim Verwaltungsgericht gegen die Unzulässigkeit des Begehrens klagen und Recht bekommen, müssten die Bürger nur noch über die Forderung eins entscheiden. Mit womöglich fatalen Folgen, wie viele Gemeinderäte in der Sitzung befürchteten: dass Herrsching am Ende gar kein Gymnasium bekommt. Ob Welte, Knülle und Pittrich dieses Risiko eingehen, ist ungewiss. Sie wollen aber den Beschluss des Gremiums "auf jeden Fall auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen."

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Quelle:
SZ vom 27.02.2019
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