Süddeutsche Zeitung

Exotische Tiere:Drei Elefanten und ein Nashorn im Landkreis? Das ist die Auflösung

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Auf der Artenschutz-Liste des Landratsamts sind viele exotische Tiere verzeichnet. Wo sollen die bloß leben?

Von Armin Greune, Starnberg

Preisfrage: Was haben Spatz und Nandu, Indischer Elefant und Spitzmaulnashorn gemeinsam? Antwort: Alle diese Arten kommen im Landkreis Starnberg vor. Denn sie finden sich auf der im Landratsamt geführten Liste von Tieren und Pflanzen wieder, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES fallen, wie wir gestern an dieser Stelle berichteten. Vor allem die registrierten tonnenschweren Dickhäuter wecken natürlich die Neugier. Nach der ersten Verblüffung ist freilich rasch ein plausibler Aufenthaltsort für das Nashorn und die drei Elefanten zur Hand: Der Verdacht fällt auf den Circus Krone, der bei Weßling ja einen Gnadenhof für vierbeinige Stars im Ruhestand unterhält. Ein Zirkussprecher dementiert allerdings: Dort leben nur pensionierte Arena-Pferde.

Die tatsächliche Erklärung dämpft dann leider die Erwartungen: Die Artenschutz-Statistik der Starnberger Naturschutzbehörde umfasst nicht nur lebende Exemplare, sondern auch Präparate. So sind etwa ausgestopfte geschützte Tiere, Schalen von bestimmten Muscheln und Schnecken sowie Zähne von Haien und Elefanten meldepflichtig. "In der Regel wird die Existenz dieser Trophäen erst bekannt, wenn sie bei einer Erbschaft auftauchen", sagt Landratsamtsprecher Stefan Diebl. Um sie zu verkaufen, müsse die Behörde einen Herkunftsnachweis ausstellen. Damit erklärt sich also, wie Elefant und Nashorn auf die Liste gerieten.

Aber wenigstens die drei Nandus dürften lebend anzutreffen sein. Schließlich hielten vor acht Jahren zwei der bis zu 60 Stundenkilometer schnellen Laufvögel, die aus einem Gehege bei Pöcking entflohen waren, die Behörden gehörig auf Trab. Ein Nandu blieb sogar für immer verschollen. Und die beiden Krokodile in der Statistik waren vorübergehend im Max-Planck-Institut Seewiesen untergebracht, um dort der Verhaltensforschung zu dienen. Eine Meldung ist übrigens auch für den Spatz erforderlich, den ein Landkreisbürger als Haustier hält: Selbst der Haussperling gehört inzwischen zu den streng geschützten Arten.

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Quelle:
SZ vom 18.01.2018
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