Süddeutsche Zeitung

Verkehr:Das Rundum-Grün für Radler und Fußgänger wird es nicht geben

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Von Andreas Schubert

In München kommt es an Kreuzungen immer wieder zu Unfällen mit abbiegenden Lastwagen. Erst kürzlich ist ein elfjähriger Bub dabei ums Leben gekommen. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat nun geprüft, ob sich ein sogenanntes Rundum-Grün für Fußgänger und Radler an Münchner Kreuzungen realisieren ließe. Das hatten vor gut einem Jahr CSU und SPD beantragt.

Die Idee: Radler und Fußgänger haben gemeinsam Grün, egal in welche Richtung sie fahren. Der Autoverkehr in alle Richtungen ruht derweil. Vorbild für den Antrag waren die "Scramble Crosswalks" in den USA, wo solche Ampelschaltung an manchen Kreuzungen realisiert sind - allerdings nur für Fußgänger.

Das KVR ist zu dem Schluss gekommen, dass sich dies nicht umsetzen lässt. Denn an vierarmigen Kreuzungen mit einer Haupt- und einer Nebenrichtung bestünde bei einer gleichzeitigen Grünphase für Radler und Passanten Unfallgefahr. Würde man sich von der gewohnten, in zwei Phasen aufgeteilten, Ampelschaltung verabschieden und jeweils eine separate Schaltung für Autos, Radler und Fußgänger einführen, müssten fünf Ampelphasen geschaltet werden. Erst würden alle Fußgänger Grün bekommen, dann die Hauptrichtung Radverkehr, dann die Hauptrichtung Autoverkehr, dann die Nebenrichtung Rad- und fünftens die Nebenrichtung Autoverkehr. Würden nur die Radler getrennt vom Autoverkehr geschaltet, bräuchte es immer noch vier Ampelphasen.

Das aber würde für alle Verkehrsteilnehmer zu langen Wartezeiten an den Kreuzungen führen und in den Stoßzeiten zu noch schlimmeren Staus führen, mit noch schlimmerer Abgasbelastung. Gleichzeitig würde der öffentliche Nahverkehr gravierend beeinträchtigt werden. Zudem vertraut das KVR nicht auf die Geduld von Radlern. Müssten diese zu lange warten, würden sie wohl bei Rot über die Kreuzung fahren. Um die Sicherheit der Radler zu erhöhen, seien Abbiegeassistenten an Lkw und Bussen das wirkungsvollste Mittel. Diese werden aber erst 2022 in der EU Pflicht.

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Quelle:
SZ vom 14.06.2019
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