Süddeutsche Zeitung

Prozess in München:"Moralisch besonders verwerflich"

Lesezeit: 1 min

Ein Diebes-Duo bediente sich aus dem Opferstock einer Kirche. Obwohl die Beute wohl nicht groß war, erteilt das Gericht nun hohe Strafen. Der Grund: Es handelte sich um Spenden.

Von Andreas Salch

Für diese Tat brauchte es Fingerfertigkeit und eine gehörige Portion Chuzpe: Zweimal stahlen zwei Diebe im Alter von 28 Jahren Anfang dieses Jahres aus einem Opferstock einer Kirche in der Münchner Innenstadt Geld. Wie sie das genau machten - darauf soll bewusst nicht weiter eingegangen werden. Am 2. und 3. März hatten sich die Angeklagten, die jetzt vom Amtsgericht München wegen Diebstahls verurteilt wurden, jeweils nachmittags an einem Antonius-Opferstock zu schaffen gemacht. Wie viel Geld sie jeweils erbeuteten, ist nicht bekannt.

Am 4. März versuchte einer der beiden 28-Jährigen, ein Bäcker, alleine Geld aus dem Opferstock zu fischen. Ohne Erfolg. Tags darauf kam sein Komplize, ein Bauhelfer, ebenfalls allein. Der Mesner beobachtete ihn, sah sich zudem die Bilder einer Überwachungskamera an und verständigte sofort die Polizei. Ehe der 28-Jährige die Kirche wieder verlassen konnte, wurde er festgenommen. Dem Bäcker erging es einen Tag später nicht besser. Der Mesner kannte auch ihn von den Bildern der Überwachungskamera und alarmierte erneut die Polizei. Beide Verdächtigen kamen für fünf Monate in Untersuchungshaft.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht räumten beide ihre Taten unumwunden ein und machten sonst keine Angaben. Auf Frage der Staatsanwältin, versicherte der Bäcker, er glaube an Gott und habe sich schon gedacht, dass das Geld in dem Opferstock für "arme Leute" bestimmt sei. Tatsächlich verwendet die Pfarrei die Spenden für Bedürftige und soziale Projekte, nicht für Blumenschmuck. Auch wenn das Gericht davon ausging, dass die Beute nicht groß gewesen sein kann, wertete es die Taten als "moralisch besonders verwerflich", da sich bei der Beute um Spenden gehandelt habe.

Gegen den Bauhelfer verhängte die Richterin eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Der 28-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Der Bäcker, der nur wegen einer Schwarzfahrt vorbelastet ist, erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro (150 Tagessätze á 15 Euro), die er aber nicht bezahlen muss. Die Strafe, so das Gericht, sei durch die fünfmonatige Untersuchungshaft "vollstreckt". Das Urteil (836 Ds 254 Js 123258/20) ist nur hinsichtlich der Schuldsprüche rechtskräftig. Gegen die Höhe der Strafen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5031532
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 15.09.2020 / sal
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.