Süddeutsche Zeitung

Abbau im Forst Kasten:Kiesunternehmen Glück gibt auf

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Die Firma zieht die Berufung gegen den Eigentümer des neuen Abbaugebiets im Forst Kasten zurück. Ein Ende der Kiesgewinnung im Wald bedeutet das jedoch nicht.

Von Annette Jäger

Die Firma Glück in Gräfelfing vollzieht eine Kehrtwende beim Kiesabbau im Forst Kasten: Das Unternehmen gibt das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München gegen die Heiliggeistspital-Stiftung auf. Das gab die Firma am Mittwoch bekannt. Die Stiftung hatte als Eigentümerin des Waldes eine 9,5 Hektar große Waldfläche zur Kiesgewinnung über ein Ausschreibungsverfahren einem Wettbewerber zugeschlagen. Die Firma Glück hatte wegen Nichtberücksichtigung bei dem Verfahren geklagt, was vor dem Landgericht München I im Dezember vergangenen Jahres abgewiesen wurde. Daraufhin war die Firma in Berufung gegangen.

Die Entscheidung bedeutet den Rückzug der Firma Glück aus dem Forst Kasten. In etwa vier Jahren sind die Kiesvorräte in deren aktuellen Abbaugebieten erschöpft. Auf einen weiteren Abbau in dem Wald setzt das Unternehmen nicht mehr - das hatte Geschäftsführer Markus Wahl im SZ-Gespräch bereits im Juni gesagt, den Forst Kasten habe er "abgeschrieben". Das familiengeführte Unternehmen Bernhard Glück Kies-Sand-Hartsteinsplitt GmbH setzt künftig auf Kiesabbau in einem 11,4 Hektar großen Waldgebiet im Lochhamer Schlag.

Der Rückzug aus dem Berufungsverfahren bezeichnet die Firma als "logische Konsequenz" einer "dialogorientierten Unternehmenskultur", die das Unternehmen neuerdings propagiert. Wahl hält es nicht mehr für sinnvoll, einen Austausch mit der Stiftung im Klageweg zu erzwingen. Die Firma setze in Zukunft vielmehr auf einen "proaktiven Gestaltungsdialog" mit Bürgern und eine enge Abstimmung mit den Behörden, heißt es in einer Stellungnahme. Selbst im Falle eines positiven Ausgangs des Berufungsverfahrens sehe die Firma keine tragfähige Grundlage mehr für eine gemeinsame Geschäftsbeziehung mit der Stiftung.

Für Münchner Stadträte dürfte das Ende des Berufungsverfahrens eine Entlastung bedeuten. In ihrer Funktion als Stiftungsräte mussten sie in einem umstrittenen Abstimmungsverfahren im Stadtrat dem Zuschlag an die Gebrüder Huber zustimmen. Andernfalls drohte ihnen eine mögliche persönliche Haftung, sollte es zu Schadensersatzansprüchen der Firma Huber kommen. Mögliche Schadensersatzansprüche der Firma Glück infolge eines erfolgreichen Berufungsverfahrens sind nun jedenfalls ausgeschlossen.

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