Süddeutsche Zeitung

Kultur:Wo München Platz für große Open-Air-Veranstaltungen macht

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Von Heiner Effern

Wenn die Rockband Aerosmith am Freitagabend auf dem Königsplatz ihre Hits spielt, wissen die Musiker sicher nicht, dass sie das nur gemäß der "Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund" tun dürfen. Dort ist sehr genau festgelegt, welches Konzert und welche Veranstaltung auf welchem Münchner Platz erlaubt ist. Diese Regeln will das Kreisverwaltungsreferat (KVR) noch diesen Sommer neu formulieren und dem Stadtrat vorlegen. Große Veranstaltungen sollen demnach gerechter über die Stadt verteilt werden, damit Anwohner von Lärm und Verkehr nicht einseitig betroffen sind. Allerdings bieten die offiziell strengeren Richtlinien immer noch deutlich mehr Gelegenheiten für Konzerte à la Aerosmith, als bisher in München pro Jahr angemeldet werden.

Die Richtlinien umfassen nicht nur Open-Air-Konzerte, sondern auch Ausstellungen, Kunstaktionen, Kinoabende, Umzüge, Stadtteilfeste, Informationsveranstaltungen und Flohmärkte. Das KVR will die Stadt bei seinen Genehmigungen künftig in drei Zonen einteilen: die Altstadt und das Lehel bilden das Zentrum, Ludwigsvorstadt, Isarvorstadt, Maxvorstadt, Au, Haidhausen und die Schwanthalerhöhe liegen in Zone zwei und der Rest der Stadt im Bereich drei.

Die Vorschriften sollen im Zentrum am strengsten sein und sich nach außen lockern. Ziel sei es, "die Attraktivität der weiter von der Innenstadt entfernten Stadtbezirke für Veranstaltungen zu steigern", erklärte ein Sprecher des KVR. Bisher nur mit Ausnahmegenehmigungen mögliche Flohmärkte sollen etwa künftig in Zone drei erlaubt sein. Das letzte Wort behält aber der Bezirksausschuss.

Gelten soll das neue Regelwerk auf "öffentlichem Verkehrsgrund", also Straßen, Wegen und Plätzen. Doch keine Richtlinie ohne Ausnahme: Veranstaltungen, die durch Beschluss des Stadtrats abgesegnet sind, bleiben von den neuen Vorgaben unberührt. Dazu zählt etwa der München Marathon oder der Kulturstrand. Auch der Christkindlmarkt in der Altstadt, für den es eine eigene Satzung gibt, ist ausgenommen. Zudem gelten die Regeln nicht für Privatgrund der Stadt sowie alle Grünanlagen. Auch für diese existiert eine eigene Satzung.

Dafür gehen die neuen Richtlinien besonders auf die prominenten Plätze in den Zonen eins und zwei ein. Auf dem Marienplatz, dem Rindermarkt oder dem Sendlinger-Tor-Platz soll die Zahl der Konzerte oder großen Kulturevents auf zwei pro Jahr begrenzt werden. Auf den St.-Jakobs-Platz dürfen nur Anlieger mit ihren Veranstaltungen, der Königsplatz bleibt das am intensivsten genutzte Areal. Dort sollen sechs große Konzerte pro Jahr an drei Wochenenden möglich sein.

Insgesamt könnten über die Innenstadt verteilt etwa 20 Großveranstaltungen genehmigt werden. Nach Auskunft des KVR gab es im Jahr 2016 gerade mal drei Konzerte in dieser Kategorie: Oper für alle auf dem Max-Joseph-Platz, Klassik am Odeonsplatz und Herbert Grönemeyer auf dem Königsplatz.

Bisher dürfen Veranstalter nur auf den beiden letztgenannten Plätzen Eintritt verlangen. Das Verbot kommerzieller Veranstaltungen soll nun aber für die meisten prominenten Plätze in der Innenstadt gelockert werden: "Durch diese Regelung soll erreicht werden, dass auch attraktive Künstler und Künstlerinnen ohne finanzielle Förderung die Innenstadt bespielen können", heißt es vom KVR. Bands wie Aerosmith oder Sänger wie Grönemeyer könnten in München künftig zwischen deutlich mehr Plätzen wählen. Wenn sie denn überhaupt wollen.

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Quelle:
SZ vom 26.05.2017
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