Süddeutsche Zeitung

Ammerland:Ein Denkmal verfällt

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Die ehemalige Villa des Malers Gabriel von Max am Starnberger See ist zwar denkmalgeschützt, soll aber einem Neubau weichen. Die Eigentümer versuchen seit mehr als 25 Jahren einen Abriss durchzusetzen.

Von Sabine Reithmaier, Münsing

Die Max-Villa an der südlichen Seeuferstraße in Ammerland hat schon bessere Zeiten gesehen. Das Dach vermoost, schmutziggrau verwittert die Fassade, die einst üppige hölzerne Balkonbalustrade fehlt längst ganz - kein Wunder, das Haus steht seit 26 Jahren leer. Unübersehbar nagt der Zahn der Zeit an dem Gebäude, langsam, zuverlässig und ganz im Interesse der Eigentümer. Denn die hätten lieber einen Neubau am Ufer des Starnberger Sees statt der denkmalgeschützten Villa, mit der sich der Affenmaler Gabriel von Max 1875 in die Reihe der angesehenen Villenbesitzer am Starnberger See einfügt. Seine Villa erbt nach dem Tod seines Sohnes Colombo im Jahr 1970 dessen Nichte Gabriele Stainer-Max. Die Enkelin des Malers engagiert sich für die Aufnahme des Hauses in die Denkmalliste, lässt die Villa modernisieren und in drei Wohnungen aufteilen; zwei davon werden verkauft.

Anfang der Neunzigerjahre beginnt eine Münchner Geschäftsfrau, die Wohnungen nach und nach zu erwerben. 1996 besitzt sie das Haus ganz. Bald darauf startet eine Serie von Auseinandersetzungen. Sie hat bis heute kein Ende gefunden, obwohl sich von einer Bürgerinitiative über den Schutzverband für das Ostufer des Starnberger Sees bis hin zum Internationalen Rat für Denkmalpflege schon viele Menschen für eine Instandsetzung und damit die Rettung des Hauses eingesetzt haben. Immer wieder gab es Gespräche mit den Eigentümern über Sanierungskonzepte, sogar Egon Johannes Greipl, seinerzeit Generalkonservator des Landesamts für Denkmalschutz, schaltete sich 2010 als Berater der Eigentümerin in die Debatten ein. Immer wieder hatte es zwischendurch den Anschein, als würde zugunsten der Villa etwas vorwärtsgehen. Doch das stellte sich immer schnell als Irrtum heraus.

Dreimal haben die Eigentümer selbst einen Abrissantrag gestellt. Bislang erfolglos

Auch Gerichtsverfahren gab es einige. Mal erstritt sich das Landratsamt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Erlaubnis, einen Baukontrolleur auch ins Innere des Hauses zu schicken. Mal wurde ein Bußgeld verhängt, als die Familie durch die Herausnahme von originalen Inneneinbauten den Denkmalwert des Gebäudes reduzierte. Dreimal haben die Eigentümer selbst einen Abrissantrag gestellt. Bislang erfolglos. Auch ihre jüngste Klage gegen den Freistaat Bayern bezüglich der Denkmaleigenschaft wurde mit Urteil vom 16. Juli 2020 vom Bayerischen Verfassungsgericht abgewiesen. Dagegen haben sie Berufung eingelegt.

Nach Ansicht des Landesamts für Denkmalpflege liegt der Erhalt des Baudenkmals aufgrund der geschichtlichen, künstlerischen, sozialgeschichtlichen und wissenschaftlichen Bedeutung des Gebäudes im Interesse der Allgemeinheit, zumal es sich um ein Beispiel der sehr seltenen, qualitätsvoll gestalteten Landhausbauten des Spätklassizismus handelt. Für die Denkmaleigenschaft ist entscheidend, dass die Villa vom Leben und Wirken des Künstlers zeugt und ein wichtiger Teil der Geschichte der Villen- und Künstlerkultur am Starnberger See ist. Dass Max nur von 1877 bis 1893 darin lebte - er zog nach einer Scheidung zu seiner zweiten Frau nach Ambach -, fällt nicht ins Gewicht. Immerhin besteht also noch ein kleiner Funken Hoffnung für die Zukunft der Villa. Aber nur ein ganz kleiner. Denn der Wert des Seeufergrundstücks ist in all den Jahren in ungeheure Höhen geklettert.

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