Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Kriegsverbrechen

Von Ulrich Schäfer

Die Bilder aus Butscha sind verstörend: Leichen, viele Leichen liegen entlang der Straßen des Ortes nordwestlich von Kiew. Russische Soldaten sollen Dutzende Zivilisten getötet haben. Der Bundespräsident, die deutsche Außenministerin, die EU: Alle warfen Wladimir Putin und seiner Armee Kriegsverbrechen vor. Als Kriegsverbrechen gelten schwere Verstöße gegen jene Teile des Völkerrechts, die bei bewaffneten Konflikten gelten. Dazu zählen seit vielen Jahrzehnten unter anderem die Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Genfer Konventionen von 1949 sowie deren Ergänzungen aus dem Jahr 1977. Als umfassendste Rechtsquelle, die bei der Ahndung von Kriegsverbrechen anzuwenden ist, gilt heute das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, welches seit 2002 in Kraft ist. Demnach sind vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als Kriegsverbrechen anzusehen und ebenso strafbar wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord. 123 Vertragsstaaten haben das Statut unterzeichnet, zunächst auch Russland. Doch nach 16 Jahren zog Moskau die Unterschrift zurück. Ein Grund dafür waren damals auch Ermittlungen des Strafgerichtshofs im Ukraine-Konflikt.

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