Süddeutsche Zeitung

Althusmann behält Doktortitel:Unsauber gearbeitet, aber nicht getäuscht

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Seit August prüfte eine Kommission der Uni Potsdam die Dissertation von Niedersachsens Kultusminister Bernd Althusmann, nun präsentiert sie das Ergebnis: Althusmanns Arbeit weist "Mängel von erheblichem Gewicht" auf. Allerdings könne man dem Minister kein "wissenschaftliches Fehlverhalten" vorwerfen.

Roland Preuß

Der niedersächsische Kultusminister Bernd Althusmann darf seinen Doktortitel behalten. Die Universität Potsdam entlastete den CDU-Politiker an diesem Donnerstag von Plagiatsvorwürfen und stellte das wissenschaftliche Prüfverfahren gegen ihn ein. Seine 2007 an der Hochschule vorgelegte Doktorarbeit über die Organisation in der öffentlichen Verwaltung hätte zwar "Mängel von erheblichem Gewicht" und verstieße gegen die "gute wissenschaftliche Praxis", sagte der Leiter der Untersuchungskommission, der Potsdamer Juraprofessor Tobias Lettl. Allerdings könne man nicht von "wissenschaftlichem Fehlverhalten" sprechen, sagte Lettl.

Trotz dieser ähnlich klingenden Formulierungen zog der Jurist damit die entscheidende Trennlinie: Althusmann hat bei seiner Doktorarbeit zwar unsauber gearbeitet, ein "wissenschaftliches Fehlverhalten" würde jedoch bedeuten, dass er absichtlich oder grob fahrlässig getäuscht oder die Urheberrechte anderer Autoren verletzt hat. Das haben die Potsdamer Prüfer jedoch nicht festgestellt - die Doktorarbeit sei weder ein Plagiat, noch sei Althusmann Täuschung vorzuwerfen.

Anfang Juli hatte die Zeit eine Analyse der Doktorarbeit veröffentlicht, die Althusmann vorwarf, sich bei anderen Autoren bedient zu haben, ohne dies ausreichend zu kennzeichnen. Der studierte Betriebswirt habe Textpassagen und eine Tabelle wörtlich oder mit leichten Abwandlungen übernommen, dies aber nur mit dem Hinweis "vgl." (vergleiche) gekennzeichnet, statt als wörtliches Zitat. Die Vorwürfe erregten besondere Aufmerksamkeit, weil Althusmann in diesem Jahr der Vorsitzende der Kultusminister-Konferenz ist und damit führend über die Qualität in der Bildung wachen soll. Schon diese Analyse gestand Althusmann jedoch zu, er habe an keiner längeren Textpassage den Urheber völlig verschwiegen - anders als Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg in seiner Doktorarbeit.

Althusmann zeigte sich erleichtert über die Entscheidung der Universität. Sein Ruf sei keineswegs beschädigt, sagte der 44-Jährige in Hannover. Er könne nach wie vor mit gutem Gewissen vor eine Klasse treten und über Bildungsfragen diskutieren. Ihm sei jedoch "wohl bewusst, dass in der Arbeit Fehler drinwaren". Die Vorsitzende des Bildungsausschusses im Bundestag, Ulla Burchardt (SPD), sieht die wissenschaftliche Reputation des Ministers dagegen "nachhaltig beschädigt". Seine Autorität sei trotz des Freispruchs "dahin".

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Quelle:
SZ vom 2.12.2011
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