Süddeutsche Zeitung

Bayern:Sogar die katholische Kirche ist bei Tattoos gnädiger als die Polizei

Lesezeit: 4 min

Von Andreas Salch und Anton Rainer, München

Fremdenlegionäre, Strafgefangene und einige weitere nicht ganz so gut beleumundete Personengruppen galten einst als typische Tattoo-Träger. Das hat sich inzwischen grundlegend geändert. Sogar an manchen Landgerichten in Bayern gibt es mittlerweile junge Staatsanwältinnen mit einem kleinen Tattoo, etwa am Fußrücken oder am Fußgelenk. An Stellen also, die bei sommerlicher Bekleidung sichtbar sind.

Bayerischen Polizistinnen und Polizisten ist es hingegen versagt, sich am Unterarm oder sonst einer Körperpartie tätowieren zu lassen, die beim Tragen der Sommeruniform sichtbar wäre. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Mittwoch entschieden. Geklagt hatte der Polizeioberkommissar Jürgen P. aus Mittelfranken. Schon in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Ansbach hatte er keinen Erfolg, weshalb er gegen die Entscheidung vor dem VGH mit seinem Anwalt Christian Jäckle Berufung einlegte. Mit ihrem Urteil machten es sich die Richter zu leicht, kritisierte Jäckle.

2013 hatte sein Mandant, der bereits an beiden Ohren Ohrringe trägt, bei seinem Dienstherrn den Antrag gestellt, sich auf dem linken Unterarm den Schriftzug Aloha tätowieren zu lassen. Der 42-Jährige hat sich schon an mehreren Körperstellen Tattoos stechen lassen, wie er Journalisten vor Beginn der Verhandlung vor dem 3. Senat verriet. Unter anderem an den Waden.

Mit Hawaii verbindet Jürgen P. ein besonderes Erlebnis. Er verbrachte dort 2008 mit seiner Frau, die ihn zu der Verhandlung begleitete, die Flitterwochen. Deshalb habe er sich Aloha, das nicht nur ein Gruß ist, sondern auch "Liebe, Zuneigung, Mitgefühl" und "Freundlichkeit" bedeutet, tätowieren lassen wollen. Eigentlich keine schlechte Idee. Gäbe es da nicht die Vorschriften.

Im Beamtengesetz für den Freistaat ist geregelt, dass eine oberste Dienstbehörde, "das während des Dienstes zu wahrende äußere Erscheinungsbild" der Beamtinnen und Beamten regeln darf. Ausdrücklich heißt es dazu in Artikel 75, Absatz 2, dass hierzu auch "sichtbare und nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale, also auch Tätowierungen", zählten. Auch die Richter des 3. Senats beriefen sich in ihrem Urteil unter anderem auf diesen Passus in der Neufassung des Beamtengesetzes vom Mai dieses Jahres. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ließen die Richter am VGH nicht zu.

Polizeigewerkschaft und Beamtenbund sind irritiert

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Nachtigall findet die Regelung im Beamtengesetz absurd. Jährlich meldeten sich 6000 bis 7000 junge Männer und Frauen für den Dienst bei der Polizei, sagte er am Rande der Verhandlung. Davon würden 300 bis 400 nicht genommen, "auch wenn sie noch so gute Zeugnisse haben", und zwar nur deshalb, weil sie an einer sichtbaren Körperstelle ein Tattoo tragen.

Er frage sich, so Nachtigall, wie lange sich der Staat das noch erlauben möchte. Außer Polizeioberkommissar Jürgen P. gebe es viele weitere Polizistinnen und Polizisten in Bayern, die ein Tattoo haben wollten, so Nachtigall. Doch wenn sie es ohne Erlaubnis ihres Dienstherrn stechen, müssten sie mit Nachteilen rechnen. So etwa eine Kollegin aus München, die sich an einer sichtbaren Körperstelle das Geburtsdatum ihres Kindes tätowieren ließ. Sie habe zur Bereitschaftspolizei wechseln wollen und habe eine Absage erhalten - wegen des Tattoos.

Auch der Bayerische Beamtenbund zeigt sich über die Entscheidung irritiert. Sprecherin Anette Egle trägt selbst mehrere Tattoos, erst vor Kurzem habe sie bei einem Elternsprechtag einen stark tätowierten Lehrer kennengelernt. "Man muss im Auge behalten, dass Tattoos in der gesellschaftlichen Akzeptanz deutlich gestiegen sind", sagt Egle, "es gibt im öffentlichen Dienst wichtigere Sachen, über die man sich Gedanken machen kann".

In der Privatwirtschaft ist man in dieser Hinsicht lockerer geworden. Ein tätowierter Bankmitarbeiter wäre einst undenkbar gewesen, sagt Eva Mang vom Sparkassenverband Bayern: "Der Look des Bankers hat sich gewandelt, wie sich auch die gesellschaftliche Wahrnehmung ändert." Unter den 65 Sparkassen, die der Verband vertritt, gebe es viele, die Tattoos ohne Weiteres akzeptierten, aber: "Ich weiß auch von Banken, die da restriktiver sind." Ähnlich wie bei der Polizei zählt auch bei Bankmitarbeitern in erster Linie das Vertrauen. "Wenn die Kunden Wert darauf legen, dass ihr Banker Anzug trägt", sagt Mang, "wird sich daran auch nichts ändern".

Ähnlich denkt man bei der Polizei: Die Vertreter des Freistaats Bayern erklärten in der Verhandlung vor dem VGH, dass bei Polizistinnen und Polizisten im Hinblick auf Tattoos andere Maßstäbe gelten würden. Dabei gehe es nicht "um verstaubte Moralvorstellungen, sondern um den Schutz der Polizei", erklärte ein Vertreter des Innenministeriums und berief sich auf die Fürsorgepflicht des Dienstherren. Wenn eine Polizistin oder ein Polizist im Dienst von einem Bürger nur deswegen nicht akzeptiert werde, weil er ein Tattoo trage, dann stelle dies eine Gefahr dar.

Jürgen P.s Anwalt Christian Jäckle indes meinte, dass der Dienstherr erst mal nachweisen müsse, "dass tätowierten Polizeibeamten in der Bevölkerung mit Ablehnung begegnet wird". Es gibt Studien, die dies belegen. Ob diese auch wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen, bezweifle er, sagte Jäckle.

Für Polizeibeamte gelten andere Maßstäbe als für Musiker und Sportler, befand die Vertreterin des Freistaats. Sie hätten aufgrund ihrer Uniform einen "Akzeptanzvorsprung" in der Bevölkerung. Dieser dürfe durch Tätowierungen "nicht nivelliert werden". Auf die Frage eines Journalisten, ob er nun vielleicht seinen Dienst quittiere und Surf-Lehrer auf Hawaii werde, lachte Jürgen P. Nein, er werde trotz des Urteils weiterhin Polizist bleiben.

Dabei stünde ihm noch ein anderer Weg offen: der des Priesters. Bei Tätowierungen ist nämlich sogar die katholische Kirche gnädiger als die Polizei. "Es gibt bei uns dazu keine Regelung", sagt Wolfgang Lehner, Regens im Priesterseminar München. "Irritierende" Tattoos, etwa satanische Symbole, seien zwar schwierig, brave Schriftzüge aber mit Sicherheit nicht. "Wir hatten schon Anwärter mit großem ,Faith' oder ,Believe' auf dem Unterarm", sagt Lehner. Kein Problem, weil der Gesamteindruck zählt und nicht das bisschen Tinte unter der Haut.

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SZ vom 15.11.2018
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