Süddeutsche Zeitung

Prozess um Youtuber:"Drachenlord" will Haftstrafe nicht akzeptieren

Lesezeit: 1 min

Zwei Jahre Gefängnis - so lautete das Urteil gegen den Youtuber Rainer Winkler aus Franken. Nun geht er mit seinem Anwalt in Berufung. Zuvor hatte schon die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Von Clara Lipkowski, Nürnberg

Der fränkische Youtuber Rainer Winkler, bekannt als "Drachenlord", geht gegen sein Urteil von vergangener Woche in Berufung. Das teilte das Oberlandesgericht Nürnberg am Dienstag mit, an dem sein Fall aus Sicherheitsgründen verhandelt worden war. Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hatte ihn dort zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 32-Jährige stand wegen insgesamt sieben Fällen von Beleidigung, Verleumdung und Körperverletzung vor Gericht. Am Montag hatte bereits die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Berufung gegen das Urteil eingelegt - sie fordert eine höhere Strafe.

Dass der Youtuber Berufung einlegen würde, war erwartet worden. Bereits kurz nach der Urteilsverkündung hatte er in einem Video davon gesprochen, dass er die Strafe "ungerecht" finde, weil er sich "verteidige, nichts anderes". Dass er ein "Bewährungsversager" sei, wie es unter anderem die Staatsanwältin formuliert hatte, sei "beleidigend", und "überhaupt nicht wahr", sagte er. Er habe Ratschläge seines Bewährungshelfers befolgt, etwa sein Haus zu verkaufen. 50 Stunden gemeinnützige Arbeit habe er nicht ableisten können, weil ihn niemand eingestellt habe.

Der Youtuber Rainer Winkler lädt seit etwa zehn Jahren Videos im Internet hoch oder streamt live, darin kommentiert er Alltagsgeschehen, Kosmetikprodukte, Computerspiele, aber auch politische Ereignisse, teils auch frauenfeindlich und antisemitisch. Über die Jahre hat er zahlreiche Fans, überwiegend aber Anti-Fans, sogenannte Hater, um sich versammelt. Diese kommentieren virtuell, suchen ihn aber auch vor seinem Haus im mittelfränkischen Altschauerberg auf, was zu nahezu täglichen Polizeieinsätzen führt. Dort war es zu den Fällen von Beleidigungen und Körperverletzung gekommen. In der Vergangenheit war Winkler wegen ähnlicher Fälle bereits zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Seit dem neuerlichen Gerichtsprozess war seine Gefolgschaft auf Youtube noch einmal gewachsen, von 155 000 auf 165 000 Abonnentinnen und Abonnenten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5449409
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.