Noch vor der eigentlichen Verhandlung wird es plötzlich unruhig. Fotos aus dem Gerichtssaal sind nach außen gedrungen und in einem Livestream hochgeladen worden. Dabei hatte die Richterin vorab strikt verhängt: keine Aufnahmen, weder Ton noch Bild. Nur für wenige Minuten darf die zugelassene Presse filmen und fotografieren. "Bitte die Schuhe hoch", sagt ein Polizist zu einem Zuschauer, kontrolliert ihn. "Wir haben nichts gemacht", raunt es da aus der Gruppe, mit der er im Saal ist. Kurz darauf geht die Verhandlung doch los, Fehlalarm. Offenbar waren die Pressebilder in Sekundenschnelle zweckentfremdet worden - von jenen Menschen, die den Angeklagten sowieso hassen. Die Streamer melden sich kurze Zeit später: Sie seien ein Medium wie alle anderen auch.
Die Stimmung ist angespannt am Donnerstagmorgen im Strafjustizzentrum in Nürnberg. Der "Drachenlord" steht vor Gericht. Ein umstrittener Internetstar aus Mittelfranken, Influencer, wie er sagt, der seit etwa zehn Jahren provoziert, polarisiert, Menschen im Netz unterhält und die Polizei und seinen ganzen Heimatort Altschauerberg bei Emskirchen im fränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim auf Trab hält.

Newsletter abonnieren:Mei Bayern-Newsletter
Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.
Nicht, dass das ein großer Prozess wäre. Im Gegenteil, Rainer Winkler, 32, steht wegen Beleidigung und Körperverletzung vor Gericht, zwei Tage sind dafür angesetzt, am Ende einigt man sich, das Ganze an einem Tag über die Bühne zu bringen. Üblicherweise hätte das Amtsgericht Neustadt an der Aisch den Fall einfach bei sich im Ort abgehandelt. Doch weil Winkler mit etwa 155 000 Abonnentinnen und Abonnenten, die ihm überwiegend alles andere als wohlgesonnen sind, eine gewisse Bekanntheit erreicht hat, ist das Verfahren aus Sicherheitsgründen nach Nürnberg verlegt worden. Großer Saal, mehr Platz für Presse und Publikum. Ein Dutzend sogenannte Hater dürfen rein, wegen Corona gibt es nach wie vor strenge Vorgaben, doch draußen sammeln sich etwa 50 weitere Anti-Fans. Teils angeblich von weit her per Zug angereist.
Der "Drachenlord" betritt ruhig den Saal, sucht keinerlei Augenkontakt zu den Anti-Fans. Er trägt ein T-Shirt einer Metalband - so wie in einem der vielen Videos, die er seit etwa zehn Jahren im Internet hochlädt. Darin spricht er über alles Mögliche, über silberfarbenes Haargel, auch über politische Ereignisse, lässt sich über Sexualpraktiken aus. Er pöbelt, provoziert, teils frauenfeindlich, auch antisemitisch. Er polarisiert so sehr, dass sich eine ganze Gemeinschaft aus vorwiegend jungen Leuten formiert hat, die hassen, was er tut, und ihn seit Jahren nicht nur im Netz verfolgen, sondern zu ihm nach Hause fahren, zur Rede stellen, aber auch provozieren, seit er 2014 bei einem Wutausbruch seine Adresse ins Netz getönt hat. Das Paradox: Indem sie seine Inhalten anklicken und teilen, finanzieren sie ihn - und er macht mit.
Im Prozess in Nürnberg geht es um sieben Anklagen, die sich seit 2019 angesammelt haben, Beleidigungen und Verleumdung, auch von Polizeikräften, Körperverletzung, teils vorsätzlich. Alles geschah während solcher "Besuche". Dabei steht der Youtuber Winkler schon unter Bewährung. Ebenfalls 2019 war er bereits verurteilt worden, zu sieben Monaten Haft auf Bewährung mit der eindringlichen Ansage der Richterin, er möge seine Internetaktivität überdenken oder wegziehen, damit die nahezu täglichen Polizeieinsätze ein Ende haben.
Mit Taschenlampe geschlagen, mit Ziegelstein beworfen
Umso mehr lässt zu Beginn der Verhandlung ein Wort von Winkler aufhorchen: "Noch". Er wohne "noch" in Altschauerberg, sagt er. Er lässt über seinen Pflichtverteidiger ausführen, dass er sein Elternhaus verkauft habe, bald ausziehen wolle. Er sei bereit, unterzutauchen. Das soll wohl die Situation beruhigen. Aber ob das das Ende der Internetkarriere des "Drachenlords" ist? Das bezweifelt die Staatsanwältin. "Es gibt nicht nur den Tatort Altschauerberg, sondern auch den Tatort Internet", sagt sie. Der Gedanke: Auch wenn das Grundstück kein Anlaufpunkt mehr wäre, könnte der Youtuber von überall weiterstreamen. Zu einer Verständigung zwischen Winkler und der Staatsanwaltschaft kommt es erst nicht, man einigt sich aber am Nachmittag darauf, keine weiteren Zeugen mehr zu laden.
Bis dahin hatten mehrere Zeugen von Zusammenstößen in Altschauerberg berichtet. Einer hat demnach von Winkler eine Taschenlampe gegen den Kopf bekommen, auf einen anderen soll Winkler einen Ziegelstein geworfen haben. Winkler lässt die Taten über seinen Anwalt einräumen. Auch Beleidigungen von Polizisten gesteht er ein und zeigt sich überhaupt sehr reuig. Er will einem Zeugen im Saal die Hand geben. Die Richterin weist das zurück, wegen Corona. Der Zeuge, der selbst wegen Hausfriedensbruchs bei Winkler verurteilt worden war und sich entschuldigt hatte, zögert lange und sagt dann, er überlege es sich, ob er die Entschuldigung annehme.
Es ist schwer zu begreifen, was zwischen den "Hatern" und Winkler läuft, beiden Seiten schaukeln sich ganz bewusst virtuell und vor Winklers Haus gegenseitig hoch. Videoaufnahmen im Gerichtssaal zeugen davon. Bei Taschenlampenlicht wird am Zaun gepöbelt, Besucher johlen.
Warum fahre man dahin, fragt die Richterin? Ein Zeuge sagt, er sei es leid, dass Winklers Äußerungen, auch Holocaustverharmlosungen, ohne strafrechtliche Folgen blieben. Es sei von "Teilen der Zivilgesellschaft sinnvoll", ihm zu sagen, dass nicht okay sei, was er mache. Am Zaun zeigt sich dann aber, dass es nicht um Zivilcourage geht, sondern um den Kick, um Voyeurismus. Und es gibt längst einen Begriff dafür. Es ist das "Drachengame" und alle spielen bereitwillig mit.
Noch am Abend urteilt die Richterin auf zwei Jahre Haft und lehnt damit eine doppelte Bewährung ab. Winkler sei "sowohl Täter als auch Opfer", sagt sie. Seine "Hater" hätten eine "widerliche Doppelmoral" gezeigt. Sie habe aber nicht ignorieren können, dass er sich immer wieder bewusst "selbst in die Schusslinie" begeben und sein Leben nach der ersten Strafe zur Bewährung nicht grundlegend geändert habe. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Winklers Pflichtverteidiger eine Geld- und Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.