Süddeutsche Zeitung

Merks Erklärung zum Fall Mollath:Flucht nach vorne

Es bedarf keiner juristischen Grundausbildung, um zu erkennen, dass mehr als sieben Jahre Freiheitsentzug für einen wie Gustl Mollath kaum zu rechtfertigen sind. Der Sinneswandel von Justizministerin Merk ist deshalb zwar gut - kommt aber abrupt und zugleich spät.

Ein Kommentar von Olaf Przybilla

Es ist gut, dass Justizministerin Beate Merk nun selbst die Verhältnismäßigkeit einer weiteren Unterbringung Gustl Mollaths in Frage stellt. Nur kommt der Sinneswandel irritierend abrupt: Merk verweist auf das Bundesverfassungsgericht, dessen Bitte um Stellungnahme zum Fall Mollath ihr nun die Gelegenheit gebe, sich so zu äußern. Und zu betonen, dass sie sich das richterliche Urteil gegen Mollath auch bisher schon nicht zu eigen gemacht habe.

Dass Merks überraschende Reaktion mit der Anfrage des Verfassungsgerichts zu tun hat, wird kaum zu bestreiten sein. Allerdings dürfte es dabei eher um eine sehr konkrete Furcht gehen. Die Möglichkeit nämlich, dass es am Ende nicht die bayerische Justiz war, die sich selbst dazu in der Lage zeigte, ihr Handeln im Fall Mollath für unverhältnismäßig zu erklären. Sondern dass es dafür erst des Bundesverfassungsgerichts bedurfte. Dies wäre ein Debakel für Bayerns Justiz.

Es bedarf keiner juristischen Grundausbildung, um zu erkennen, dass mehr als sieben Jahre Freiheitsentzug für einen wie Mollath kaum zu rechtfertigen sind. Mollath soll seine Frau geschlagen und Reifen auf gefährliche Weise zerstochen haben. Dass Letzteres tatsächlich so geschehen ist, hält die Staatsanwaltschaft Regensburg seit fünf Monaten für nicht bewiesen - und anhand der Akten auch für nicht zu beweisen.

Geschehen aber ist nichts. Im Gegenteil hat Merk immer wieder betont, in dieser Causa sei alles mit rechtsstaatlich völlig korrekten Mitteln zugegangen. Alles in Ordnung.

Das Ansehen der Justiz habe schwer gelitten unter dem Fall Mollath, sagt Merk. Das Ansehen der Ministerin auch.

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Quelle:
SZ vom 03.07.2013
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