Süddeutsche Zeitung

Gebietsreform:Übertrittspläne der Stadt Sonneberg: Thüringen dreht den Spieß um

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Von Olaf Przybilla, Coburg

Was ist noch Spaß, was schon Ernst? In der Diskussion um einen möglichen Übertritt Sonnebergs von Thüringen nach Bayern ist das immer schwerer zu unterscheiden. Thüringens Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) jedenfalls will den Spieß nun umdrehen: Er lädt die Region Coburg ein, mit den Kommunen der Thüringer Landkreise Sonneberg und Hildburghausen eine "gemeinsame und den Herausforderungen der demografischen Entwicklung gewachsene Gebietskörperschaft" zu bilden. Dies aber "natürlich innerhalb des Freistaats Thüringen".

Poppenhäger reagiert damit auf seinen Amtskollegen Joachim Herrmann (CSU). Der hatte erklärt, Bayern stehe einem möglichen Übertritt der Stadt Sonneberg und ebenfalls interessierter südthüringischer Landkreise grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Dies sei aber nur möglich, sollte sich Thüringen "Überlegungen eines Staatsvertrags zur Neugliederung der Teilgebiete nicht von vornherein verschließen".

Übertritt ist nur mit Staatsvertrag möglich

Würde Thüringen signalisieren, dass es eine Chance für einen Wechsel gebe, könne man bilaterale Gespräche aufnehmen. Herrmann verwies auf bereits existierende Verflechtungen zwischen den Regionen - etwa in der Metropolregion Nürnberg. Die Stadt Sonneberg hatte kürzlich angekündigt, eine Bürgerbefragung über einen Übertritt nach Bayern zu prüfen.

Herrmanns thüringischer Kollege weist in seiner Replik auf die "räumliche Distanz" der Region Coburg zu München hin. Erfurt sei viel näher, zumal die Autobahn über den Thüringer Wald längst fertiggestellt sei. Eine Abordnung der Coburger Stadtpolitik sei herzlich eingeladen in Thüringens Hauptstadt. Zumal auch dort die "traditionell häufigen Missverständnisse zwischen Alt-Bayern und Franken seit Langem bekannt" seien.

Übertritte von Gebietskörperschaften von einem Land in ein anderes sind im Grundgesetz geregelt. Die Landesregierungen müssten einen Staatsvertrag aushandeln, diesen müsste der Bundestag bestätigen. Die Bürger müssten in Volksentscheiden zustimmen, die Kreise und Gemeinden gehört werden.

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Quelle:
SZ vom 14.03.2016
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