Süddeutsche Zeitung

Flüchtlingspolitik:Merkel antwortet der CSU - nach drei Monaten

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Von Robert Roßmann und Wolfgang Wittl, Berlin

Mit drei Monaten Verzögerung hat die Bundeskanzlerin auf die Drohung des bayerischen Ministerpräsidenten mit einer Verfassungsklage reagiert. Die bayerische Staatskanzlei bestätigte am Montag den Eingang des Briefes. Zunächst machten aber weder Angela Merkel (CDU) noch Horst Seehofer (CSU) den Wortlaut des Schreibens bekannt. "Da möchte die Bundesregierung das Briefgeheimnis wahren", sagte Vize-Regierungssprecherin Christiane Wirtz. Dem Vernehmen nach kommt die Kanzlerin dem Ministerpräsidenten in dem Schreiben in keinem relevanten Punkt entgegen.

Seehofer hatte am 26. Januar an die Kanzlerin geschrieben. Bereits in der Betreff-Zeile machte er klar, um was es ihm geht: "Forderungen der Bayer. Staatsregierung zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms."

Am Ende des sechs Seiten langen Briefes hatte Seehofer gedroht: "Sollten diese dringend notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms nicht unverzüglich ergriffen werden, behält sich Bayern eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor." Um seine Drohung zu unterstreichen, legte er dem Brief ein Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio bei.

Doch Merkel reagierte nicht "unverzüglich", bis jetzt hatte Seehofer noch nicht einmal ein Antwortschreiben bekommen. Entsprechend distanziert reagierte Seehofer am Montag. Er sagte, er habe den Brief "noch nicht gelesen", das werde er erst "im Laufe der Tage tun". Seine Beamten würden das Schreiben aber bereits auswerten. Von denen höre er, dass zu seinen "zentralen Argumenten" in dem dreiseitigen Antwortbrief Merkels "relativ wenig gesagt wird".

Die Staatsregierung werde jetzt "die Dinge besprechen und dann überlegen, was wir tun". Die Klageandrohung werde aber "natürlich aufrechterhalten". Seehofer hatte in seinem Brief an Merkel unter anderem eine wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen - und bis dahin effektive eigene Grenzkontrollen an den deutschen Grenzübergängen verlangt.

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Quelle:
SZ vom 26.04.2016
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