Süddeutsche Zeitung

Fall Uli Hoeneß:Staatsregierung durfte schweigen

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Wann ging Hoeneß' Selbstanzeige ein? Was wusste die Regierung über seine Geldanlagen in der Schweiz? Diese Fragen wollte die bayerische Staatsregierung den Grünen nicht beantworten. Der Verfassungsgerichtshof hat ihr nun recht gegeben.

Von Mike Szymanski, München

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Verschwiegenheit der Staatsregierung im Steuerfall Uli Hoeneß gebilligt. Am Donnerstag wies das Gericht eine Klage der Landtags-Grünen als unbegründet zurück. Sie hatten von der vormaligen CSU/FDP-Regierung Auskünfte zu Kenntnissen der Behörden über Hoeneß' Geldanlagen in der Schweiz und zu den Umständen der Selbstanzeige beim Finanzamt Miesbach verlangt. Die Staatsregierung hatte Antworten jedoch mit Verweis auf das Steuergeheimnis verweigert.

Gerichtspräsident Karl Huber stellte in der Begründung des Urteils klar, dass die Landesregierung die Auskünfte "im Ergebnis zu Recht" verweigert habe, die Entscheidung sei "verfassungsrechtlich noch vertretbar" gewesen. Einerseits schütze das Steuergeheimnis die gesamten persönlichen, wirtschaftlichen, öffentlichen und privaten Verhältnisse einer Person und damit auch die Information, wer unter anderem für Hoeneß die Selbstanzeige abgegeben habe.

Huber betonte, eine Antwort auf die Frage, wann Hoeneß' Selbstanzeige einging, hätte einen wesentlichen Grundrechtseingriff bedeutet. Dieser Punkt sei schließlich entscheidend für die Frage einer möglichen strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige gewesen. Mit Blick auf Hoeneß' Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe die Staatsregierung richtig gehandelt.

Allerdings störte sich Huber daran, dass die Staatsregierung ihre Weigerung nur "knapp" begründete. Unter den Richtern des Verfassungsgerichtshofs war das Urteil zudem nicht unumstritten. Zwei Mitglieder gaben in einem Sondervotum ihre Ansicht wieder, dass die Staatsregierung durchaus verpflichtet gewesen wäre, die Fragen zu beantworten.

Die Staatsregierung musste nacharbeiten

Die Grünen kündigten an, das Urteil genau zu prüfen und möglicherweise noch einmal detailliert nachzuhaken. Der Ex-Abgeordnete Martin Runge, der neben seiner Fraktion als Kläger aufgetreten war, sieht immerhin einen Erfolg darin, dass trotz der Niederlage Grenzen der Auskunftspflicht geklärt seien. Dass Huber ausgerechnet den Grünen das ihnen sonst immer besonders wichtige Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Begründung vorhielt, "schmerze ihn überhaupt nicht", sagte Runge.

Thomas Mütze, der finanzpolitische Sprecher der Grünen, erklärte: "Es wird künftig von uns weiter gefragt werden." Eine Sprecherin des Finanzministeriums begrüßte das Urteil. "Wir werden die Ausführungen für künftige Anfragen ernst nehmen." Hoeneß war im März wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der ehemalige FC-Bayern-Präsident sitzt seine Strafe in Landsberg am Lech ab.

Die Auskunftspraxis der Staatsregierung hat den Verfassungsgerichtshof in diesem Jahr schon in zwei anderen Fällen beschäftigt. Einmal wollten die Grünen Informationen zum Verfassungsschutz einklagen. Die SPD verlangte Details zur Verwandtenaffäre. Beide bekamen größtenteils Recht. Die Staatsregierung musste nacharbeiten.

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Quelle:
SZ vom 12.09.2014
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