Süddeutsche Zeitung

Verfassungsschutz:AfD-Abgeordneter klagt gegen frühere Beobachtung

Andreas Winhart war 2018 im Visier des Verfassungsschutzes. Nun will der Landtagsabgeordnete die Maßnahme am Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Von Johann Osel, München

Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart klagt gegen die frühere Beobachtung seiner Person durch den Verfassungsschutz in Bayern. Im Oktober 2018, kurz nach Beginn der Legislaturperiode, war auf Antwort des Innenministeriums auf eine Grünen-Anfrage bekannt geworden, dass drei Abgeordnete der Fraktion als Einzelpersonen auf dem Radar des Landesamtes sind. Darunter Winhart, der im Wahlkampf vor Krankheiten durch Flüchtlinge gewarnt hatte ("wenn mich in der Nachbarschaft ein Neger anküsst oder anhustet").

Wegen der Bedeutung des freien Mandats, wie sie das Bundesverfassungsgericht betont, wurde diese Beobachtung - offenbar zum Jahreswechsel - eingestellt. Winhart wähnt einen Verstoß gegen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Maßnahme habe "vermutlich bis in das Jahr 2019 hinein gereicht". Er will dies am Verwaltungsgericht München prüfen lassen sowie generell die seiner Ansicht nach "politisch motivierte, rufschädigende und illegale Beobachtung". Er sei mit islamistischen Attentatsplanern oder RAF-Terroristen "quasi auf eine Ebene gestellt" worden.

Derweil empört sich die bayerische AfD in der Debatte über eine mögliche bundesweite Beobachtung der Gesamtpartei über einen Twitter-Beitrag von CSU-Generalsekretär Markus Blume. Er hatte kürzlich geschrieben, sein politisches Ziel sei, dass die Partei wieder aus dem bayerischen Landtag verschwinde. "Die AfD ist eine rechtsradikale, in Teilen sogar eine rechtsextreme Partei geworden. Deshalb ist es richtig, dass die AfD als Ganzes vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll." Die Aussage zeige, so Parteivize Gerd Mannes, dass es Blume "nicht um den Schutz der Verfassung geht, sondern die Bekämpfung der demokratischen Opposition mittels Geheimdienst". Der niederbayerische Bezirkschef Stephan Protschka warf Blume vor, die Begriffe rechtsradikal und rechtsextrem "inflationär" zu verwenden.

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Quelle:
SZ vom 26.01.2021
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