Süddeutsche Zeitung

Strafverfolgungsstatistik:Justizminister fordert härtere Strafen für Heranwachsende

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Von Johann Osel, München

Bayerische Gerichte haben vergangenes Jahr 116 365 Personen rechtskräftig verurteilt. Im Vergleich zu 2017 ist die Zahl der Straftäter damit leicht gesunken, um 1,6 Prozent. Dies zeigt die Strafverfolgungsstatistik 2018, die Justizminister Georg Eisenreich am Mittwoch im Münchner Justizpalast vorstellte.

Bayern sei nach wie vor das sicherste Bundesland, betonte der CSU-Politiker. "Weil Justiz und Polizei bei uns gut und zuverlässig arbeiten, ist das Risiko für die Bevölkerung, in Bayern Opfer einer Straftat zu werden, sehr gering." Anlass zur Sorge geben allerdings eine Zunahme bei Sexualdelikten und ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Delinquenten mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung lag bei 1406, das sind 9,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Konkret bei den Vergewaltigungen (135 Taten mit Verurteilung) betrug der Zuwachs 50 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2014 hat sich das Deliktfeld mehr als verdoppelt. Nach Angaben von Eisenreich ist der Zuwachs maßgeblich auf die Verschärfung des Sexualstrafrechtes 2016 zurückzuführen, Stichwort: "Nein heißt Nein". Der Anteil der ausländischen Täter macht bei den Vergewaltigungen 40 Prozent aus - und liegt damit auf dem Niveau bei Gesamtverbrechen.

39,6 Prozent aller Verurteilungen betrafen nicht-deutsche Täter. Verstöße gegen Asyl- und Aufenthaltsrecht sind herausgerechnet, weil im Grunde jede illegale Einreise als Delikt zu rechnen wäre. Insgesamt übersteigt der Wert deutlich den Anteil der in Bayern lebenden Ausländer (14 Prozent). Ein direkter Vergleich birgt kleinere Unschärfen, da auch Touristen oder reisende Banden dazu zählen.

Ausländische Straftäter stammen jeweils zur Hälfte aus der EU und der restlichen Welt. Statistisch sticht der hohe Anteil der Ausländerkriminalität bei einzelnen Delikten hervor, darunter gefährliche Körperverletzung (48,8 Prozent) oder Totschlag (52,8). Genauere Analysen dazu bietet das Justizministerium nicht.

Eisenreich machte sich für Strafrechtsverschärfungen stark, etwa bei den 18- bis 21-Jährigen. Die Gesetzgebung sehe vor, dass diese in der Regel nach Erwachsenenstrafrecht und nur im Ausnahmefall nach Jugendstrafrecht verurteilt werden - aber in der Praxis seien 72 Prozent der Heranwachsenden 2018 nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Zudem solle das Strafrecht bei Beleidigung und Verleumdung angepasst werden, es werde "der Dimension im Internet" nicht mehr gerecht. Bei Hass im Netz müsse man "eingreifen, bevor aus Worten Taten werden".

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Quelle:
SZ vom 28.11.2019
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