Süddeutsche Zeitung

Augsburg:Draußen vor der Tür

Lesezeit: 3 min

Immer wieder stoßen Menschen mit Migrationshintergrund auf Probleme bei der Wohnungssuche. Jetzt hat einer von ihnen einen Vermieter wegen Rassismus verklagt

Von Florian Fuchs, Augsburg

Hamado Dipama ist in München kein Unbekannter, der 45-Jährige setzt sich schon lange gegen Rassismus und Diskriminierung ein. Geboren in Burkina Faso, lebt er seit vielen Jahren in der Landeshauptstadt, wo er zum Beispiel einige Clubs und Discos verklagt hat. Die Türsteher dort hätten ihn allein wegen seiner Herkunft und Hautfarbe abgewiesen, während Deutsche eingelassen wurden und feiern durften, kritisierte er. Die Gerichte gaben ihm meist recht. Am Dienstag nun stand Dipama in Augsburg vor dem Amtsgericht: Er hat einen Vermieter verklagt, der in der Wohnungsanzeige klar gemacht hatte, dass er nur an Deutsche vermiete.

Der Kläger arbeitet als Referent für Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit bei einer Organisation, die ihren Hauptsitz in Augsburg hat. Laut eigener Aussage suchte er dort deshalb nach einer Wohnung, am 29. April entdeckte er auf einem Online-Immobilienportal eine passende Unterkunft. Den Hinweis, dass nur an Deutsche vermietet werde, überlas er laut seinem Anwalt Ugur Kör zunächst. Also rief er an, das Telefongespräch mit dem Vermieter dauerte aber nicht lange: Der Mann legte gleich zu Beginn wieder auf, nachdem er wegen des ausländischen Namens nach der Herkunft des potenziellen Mieters gefragt hatte. Dipama rief gleich noch einmal an - wurde aber erneut aus der Leitung geworfen.

Jetzt wollte es der Kläger wissen: Laut seiner Darstellung riefen auch Kollegen von ihm den Wohnungseigentümer an. Ein Deutscher wurde zu einer Besichtigung eingeladen. Einen anderen Interessenten mit deutschem Namen dagegen lehnte der Vermieter ebenfalls ab: Offenbar wollte er neben Fragen nach Job und Einkommen wissen, ob der Bewerber etwas mit Ausländern zu tun habe. Als der Interessent sagte, dass er sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagiere, war das Gespräch gelaufen. Für den Kläger ist der Vorgang insgesamt ein eindeutiger Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war, das Gesetz verlangt in einem ersten Schritt einen solchen Versuch, reichte Dipama Klage ein.

"Der Fall ist schon ungewöhnlich", sagt Marina Mayer vom Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern. Es komme nicht oft vor, dass ein Wohnungseigentümer bereits in einer Anzeige schriftlich festhält, dass er nur an Deutsche vermieten wolle. An sich sei Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche aber nichts Ungewöhnliches. "Viele Vermieter achten auf einen ausländischen Akzent oder auf nichtdeutsche Namen." Das zeigt auch eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Demnach fühlen sich laut einer repräsentativen Befragung 70 Prozent aller Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche diskriminiert. Tests am Telefon und bei Besichtigungsterminen bestätigten dies, wobei es meist erst bei den Besichtigungsterminen zu Problemen kam und Interessenten mit Migrationshintergrund aussortiert wurden.

Die Studie listet deutschlandweit Beispiele auf: Die Muslimin, die sich mit dem Vermieter einig war und dann doch plötzlich mehr Miete zahlen sollte, weil die anderen Hausbewohner ein Problem mit ihrem Einzug hätten. Und der Mann mit russischem Akzent, dem bei einer Genossenschaft wiederholt beschieden wurde, dass eine Wohnung bereits reserviert sei. Als aber ein Deutscher anrief, war dieselbe Wohnung plötzlich doch noch zu haben.

Der von Dipama in Augsburg verklagte Vermieter erschien mit seinem Sohn als Rechtsbeistand im Amtsgericht. Der ist zwar kein Jurist, hat aber Philosophie studiert, wie er vor Gericht betonte. Es war ein bizarrer Auftritt: Der Vater wollte zunächst einen Ausweis des Klägers sehen und fragte nach seinem Aufenthaltsstatus. Der Richter klärte ihn auf, dass es dafür keinen Anlass gebe. Dann erklärte der Sohn, dass es sich "nicht um eine rassistische Schiene" handle, sein Vater vermiete seit 50 Jahren - auch an Menschen mit Migrationshintergrund, was die Klägerpartei allerdings bestreitet. Er gebe zu, sagte der Sohn, dass die Formulierung in der Anzeige "in der heutigen Zeit fehl am Platz" sei. Der Text sei nur deshalb zustande gekommen, weil Wochen zuvor ein türkischer Drogenhändler von der Polizei aus einer der Wohnungen geholt worden sei. "Wir wollen diese Leute nicht im Haus." Auf die Frage von Anwalt Kör, was sie denn mit deutschen Drogenhändlern machten, gaben Vater und Sohn keine Antwort.

Da der Vermieter eine gütliche Einigung auch vor Gericht ablehnte, soll am 5. November ein Urteil fallen. Der Richter ließ schon durchblicken, dass er den Argumenten des Beklagten nicht viel abgewinnen kann. Dipama und sein Anwalt fordern eine Unterlassungserklärung und 1000 Euro Entschädigung. Wobei es ihnen, wie sie betonten, nicht um das Geld geht, sondern um eine gerichtliche Feststellung, dass es sich hier um Rassismus handelt.

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Quelle:
SZ vom 16.10.2019
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