Süddeutsche Zeitung

Erste Landtagssitzung:"Der Vizepräsident darf kein Feind unserer Verfassung sein"

Lesezeit: 4 min

Von Johann Osel und Lisa Schnell, München

Der AfD-Bewerber für den Posten des Vize-Landtagspräsidenten, Uli Henkel, ist einer jener Abgeordneten, die vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden - die anderen Fraktionen werden seine Wahl kommende Woche wohl blockieren. Wie aus der Antwort des Innenministeriums auf Anfrage der grünen Fraktionschefin Katharina Schulze hervorgeht, fällt Henkel unter eine Gruppe von drei Abgeordneten, über die kurz nach der Wahl bekannt wurde, dass die Behörde sie auf dem Radar hat.

Der Vizepräsident dürfe "kein Feind unserer Verfassung sein! Wir fordern alle anderen Fraktionen des Landtags auf, hier gemeinsam Haltung zu zeigen und dem Rechtsextremismus, der Fremdenfeindlichkeit und den Feinden der Demokratie geschlossen die Stirn zu bieten", teilte Schulze am Donnerstag mit. AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner rügte: "In einer konzertierten Aktion von SPD, Grünen und CSU wird aus ganz offensichtlich taktischen Gründen versucht, unseren Kandidaten zu diskreditieren, um seine Wahl zum Vize zu verhindern."

Laut Behörde werden ihm Aussagen vorgeworfen, die "als extremistisch zu werten" seien und "zum Hass motivieren". Konkret geht es um ein Video vom Mai dieses Jahres unter der Rubrik "angry old man", wütender alter Mann. In der inzwischen vom Netz genommenen Sequenz, die von der Süddeutschen Zeitung vor Monaten eingesehen und protokolliert wurde, spricht Henkel recht pauschal davon, Afrikaner seien "enthemmt, wenn es um die Ausübung körperlicher Gewalt geht", und "sie verticken wirklich überall Drogen".

Migranten aus Afrika seien "vermutlich sogar noch gefährlicher für uns als die Menschen aus den Ländern Allahs" - Deutschland werde aber auch mit Muslimen samt ihrer "rückwärtsgewandten archaischen Herrschaftsideologie" seiner Ansicht nach "geflutet". Im September hatte Henkel auf Nachfrage der SZ eingeräumt, dass er "weniger pauschalisieren" hätte sollen; er wollte demnach niemanden verleumden, sondern auf "Fehlentwicklungen" hinweisen.

Als weitere beobachtete Abgeordnete benennt die Antwort auf Schulzes Anfrage Ralf Stadler aus Passau und Andreas Winhart aus dem Landkreis Rosenheim. Stadler werden Sympathien für einschlägige Rechtsextremisten zur Last gelegt, bei Winhart geht es ebenfalls um Aussagen im Wahlkampf; darunter Krankheiten, die angeblich Flüchtlinge ins Land einschleppten - "wenn mich in der Nachbarschaft ein Neger anküsst oder anhustet". Interessant ist, dass intern nur Stadler, nicht aber Winhart und Henkel dem nationalistischen "Flügel" um den Thüringer Björn Höcke zugerechnet werden.

Als nach der Wahl die Beobachtung einiger AfDler publik wurde, hatten Insider auch an Exponenten gedacht, die sich dezidiert zu den Völkischen zählen. Ob die drei auch als Abgeordnete beobachtet werden, will die Behörde prüfen. Für die Beobachtung von Mandatsträgern gelten höhere Hürden, weil die freie Parlamentsarbeit Schaden nehmen könnte. 2013 hat dies das Bundesverfassungsgericht konkretisiert. Zum Beispiel die Beobachtung des früheren AfD-Landeschefs Petr Bystron durch Bayerns Verfassungsschützer wurde nach dessen Einzug in den Bundestag beendet. Bystron hatte mehrmals Aufsehen erregt durch lobende Worte für die "Identitäre Bewegung", die in Bund wie Land als rechtsextrem eingestuft wird.

Schon im Laufe der Woche gab es Hinweise, dass der Vizepräsident aus den Reihen der AfD von vielen anderen nicht gewählt werden könnte. Die Fraktionen standen vor einer Zwickmühle: Auf der einen Seite sollte der AfD nicht die Chance gegeben werden, sich als Opfer darzustellen. Auf der anderen Seite behagte es vielen nicht, wenn die AfD einen Vize stellt, der Sitzungen leitet und darüber bestimmt, wie mit zu erwartenden Provokationen von AfD-Leuten umzugehen ist. Dem Vernehmen nach hatte man sich auf folgenden Weg geeinigt: So solle die AfD einen Vize vorschlagen und sehen, ob er eine Mehrheit erhält. Zuletzt rechneten aber viele damit, dass keine Mehrheit für Henkel zustande komme. Im Bundestag wurde ein AfD-Vize auf diese Weise verhindert.

Die Abneigung schien sich bis dato nicht so sehr gegen die Person Henkel zu richten, der im Umgang jovial und sachlich sein kann - sondern allgemein gegen Bewerber der AfD. Das dürfte sich durch die Neuigkeiten von Allerheiligen geändert haben. Die Geschäftsordnung des Landtags sieht keine Wiederholung vor, sollte ein Kandidat scheitern. Der FDP-Fraktionschef Martin Hagen sagt zum Beispiel, generell lehne er eine "Lex AfD" ab; Henkel sei aber im Lichte der neuen Erkenntnisse nicht zu akzeptieren. Es sei an der AfD, "einen wählbaren Kandidaten zu präsentieren". Man werde an Henkel festhalten, stellte jedoch AfD-Fraktionschefin Ebner-Steiner klar. Sie sagte, bei allen drei Kollegen seien die "Vorwürfe nicht stichhaltig".

Die Nennung der Namen sei "schlechter Stil von den Grünen, aber vor allem eine nicht akzeptable Maßnahme des Landesamts". Im Fall Henkel - dessen Video der Staatsanwaltschaft München gemeldet worden war - sei "nach mehreren Monaten der Vorprüfung immer noch kein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Henkel eingeleitet" worden. Sie empfahl dem Verfassungsschutz einen Blick auf die Grünen, die bei Demonstrationen "gemeinsam mit Linksextremisten und der Antifa marschieren".

Unterdessen ist auch eine Debatte über mögliche Mitarbeiter der AfD aufgekommen. Bis jetzt gibt es in Bayern keine Möglichkeit, Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen einer besonderen Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Nur Beschäftigte des Landtagsamts müssen einen Zentralregisterauszug vorlegen. Bei CSU und Freien Wählern gibt es die Überlegung, das zu ändern. Vorbild könnte ein Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg sein; danach sollen Mitarbeiter und Praktikanten künftig Führungszeugnisse vorlegen müssen. "Zum freien Mandat gehört nicht dazu, dass Leute beschäftigt werden, die radikal sind oder vom Verfassungsschutz beobachtet werden", sagt Michael Piazolo, Generalsekretär der FW, der die Regel sinnvoll findet. Noch sind die Pläne nicht ausgereift. Offenbar wurde die CSU dadurch aufgeschreckt, dass AfD-Abgeordnete in anderen Parlamenten teils Leute im Stab haben, die bei den Identitären und anderen Organisationen sind. Offiziell heißt es, die AfD sei nicht der Anlass der Novelle.

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SZ vom 02.11.2018
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