Süddeutsche Zeitung

Verfahren eingestellt:Braun ist als Farbe für die AfD erlaubt

Die CSU veröffentlichte vor einiger Zeit eine Umfrage und färbte den Balken für die AfD braun ein - deren Abgeordneter Stadler fühlte sich beleidigt und stellte Strafantrag. Doch die Staatsanwaltschaft hat nichts gegen die Farbe.

Von Johann Osel

Wenn in sozialen Netzwerken eine neue Wahlumfrage gezeigt wird, dauert es meist nur Minuten, bis in den Kommentaren jemand das Bild verfremdet - und aus dem blauen Balken der AfD einen brauen macht, die Farbe der Nationalsozialisten. Vergangenen Herbst hatte das nicht irgendein User getan, sondern eine Partei: Die CSU stellte da eine neue Forsa-Umfrage auf ihren Facebook-Kanal und tünchte die damals acht Prozent der AfD mit brauner Farbe. Der niederbayerische AfD-Abgeordnete Ralf Stadler stellte daraufhin Strafantrag.

Nicht nur er selbst sei dadurch in seiner Ehre verletzt, sondern auch alle Wähler der Partei würden wegen des NSDAP-Bezugs "pauschal beleidigt und verleumdet". Die Staatsanwaltschaft München I hat nun beschlossen, das Verfahren einzustellen: Es liege weder Beleidigung noch üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung vor. Also zugespitzt formuliert: Braun ist erlaubt, um die AfD darzustellen.

Eine Beleidigung setze ein "individualisiertes Opfer" voraus, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft - das sei hierbei schon mal nicht gegeben. Die Wählerschaft wiederum sei "keine abgrenzbare, beleidigungsfähige Personenmehrheit"; und es könnten mit dem brauen Balken auch einzelne prominente Vertreter oder Teile der AfD gemeint sein, die "bekanntermaßen" die "Grenze zum Rechtsextremismus überschreiten".

Insgesamt handele es sich beim Posting der CSU um eine "plakative Charakterisierung" und eine "im Ergebnis noch zulässige Meinungsäußerung". Stadler ärgert sich über die Schlappe. Und keilt gegen die Urheber des braunen Balkens: Die ganze Causa "zeigt nur die aktuelle Nervosität der CSU".

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