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Urteil:Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Pkw-Maut

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Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Abgabe sei gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Deutschland wollte die Maut ab Oktober 2020 erheben.

Damit ist das Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung endgültig gescheitert. Die Christsozialen hatten die Maut in der vorigen großen Koalition durchgesetzt. Als Bedingung wurde dafür aber fixiert, dass kein Inländer zusätzlich belastet werden dürfe. Darauf pochte nicht zuletzt auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die 2013 im TV-Wahlkampfduell gesagt hatte: "Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben." Nach einem Kompromiss mit der EU-Kommission wurden 2017 noch einige Änderungen am Maut-Modell eingefügt.

Das Gesetz sah vor, dass nur ausländische Autofahrer für die Nutzung deutscher Autobahnen zahlen sollten. Für deutsche Pkw-Fahrer wäre die Abgabe zwar zunächst auch angefallen, aber sie hätten das Geld über eine geringere Kfz-Steuer wieder zurückbekommen.

Gegen diese Belastung nur für ausländische Fahrer hatte Österreich mit Unterstützung der Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt und nun endgültig recht bekommen. Die Luxemburger Richter führten an, die Abgabe sei diskriminierend, weil ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege. Sie verstoße zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.

Gerichtshof stellt sich gegen Gutachter-Einschätzung

Das Urteil kommt für viele überraschend, da noch im Februar ein wichtiger Gutachter beim EuGH empfohlen hatte, die Klage abzuweisen. Seine Argumentation damals: Fahrer aus dem Ausland würden in der Kombination Maut plus Kfz-Steuer, die sie in Deutschland nicht zahlen müssen, insgesamt immer geringer belastet als Inländer. In den meisten Fällen folgen die EU-Richter den Einschätzungen der Gutachter - aber eben auch nicht immer.

Auf den Bund kommen jetzt viel Ärger und vermutlich hohe Kosten zu. Denn trotz vieler Warnungen waren noch vor der endgültigen Rechtssicherheit Fakten geschaffen worden. Mehr als 40 Millionen Euro wurden schon ausgegeben, ein Großteil für Gutachten und Beratung. Vor allem gingen aber die Zuschläge an private Betreiber heraus, die sich künftig um die Erhebung und die Kontrolle der Maut kümmern sollten. Jetzt drohen dem Bund Entschädigungsansprüche. Auch an der Wirtschaftlichkeit der Maut gab es schon lange erhebliche Zweifel. Nach Abzug der Kosten sollte die Abgabe laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen.

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