Süddeutsche Zeitung

Vorstoß des Finanzministeriums:Diese Lehren zieht die Bundesregierung aus dem Fall Wirecard

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Mit einem Aktionsplan gegen Bilanzbetrug will das Bundesfinanzministerium ein zweites Wirecard verhindern. Gehen die Vorschläge weit genug?

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Die Bundesregierung zieht eilig Konsequenzen aus dem Fall Wirecard. Innerhalb weniger Wochen hat eine Arbeitsgruppe im Bundesfinanzministerium 16 Vorschläge erarbeitet, um weiteren Bilanzskandalen von solchem Ausmaß vorzubeugen: Die Finanzaufsicht soll mehr Befugnisse erhalten, die Regeln für Wirtschaftsprüfer sollen strenger und der Informationsaustausch besser werden. Bis Frühjahr 2021 sollen entsprechende Gesetze beschlussfertig sein, vorher ist aber noch vieles zu prüfen und noch mehr zu diskutieren. Der Überblick über die wichtigsten Reformvorschläge.

Wird die Finanzaufsicht Bafin jetzt zur Bilanzpolizei?

Das ist die Idee, die Bafin soll schlagkräftiger werden und künftig bei Kapitalmarktunternehmen umfangreiche Befugnisse zur Bilanzkontrolle erhalten. Der Behörde könnte ein größerer Umbau bevorstehen, sie soll mehr Personal bekommen. Ihr Chef Felix Hufeld argumentiert, für Wirecard als Technologiekonzern sei die Bafin nicht zuständig gewesen. Eine Bilanzprüfung habe sie bei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) beauftragen müssen, um nach deren Stellungnahme selbst tätig werden zu dürfen. Dieses zweistufige Verfahren ist Geschichte: Die Bafin benötige ein "Sonderprüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen einschließlich Auskunftsrechte gegen Dritte, die Möglichkeit forensischer Prüfungen sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren", heißt es in dem Entwurf. Ob die DPR eine Zukunft hat, lässt der Aktionsplan offen: Ob eine "privatrechtlich organisierte Prüfstelle" wie die DPR eine Funktion übernehmen könne, sei noch zu prüfen.

Was ändert sich für Wirtschaftsprüfer?

Sie sollen öfter ihre Mandate wechseln. Das bisherige Rotationsprinzip sieht vor, dass Banken und Versicherungen alle zehn Jahre ihre Prüfer wechseln müssen. Nicht-Finanzunternehmen müssen alle zehn Jahre das Mandat neu ausschreiben, wobei dieselbe Prüfgesellschaft maximal 20 Jahre mandatiert sein darf. Künftig sollen alle Unternehmen von öffentlichem Interesse - das sind laut Gesetz unter anderem alle größeren börsennotierten Gesellschaften - nach einer Dekade ihre Prüfer wechseln. Das Haftungsrisiko für die Wirtschaftsprüfer könnte sich erhöhen: die Bundesregierung wolle "die zivilrechtliche Haftung auf den Prüfstand stellen", heißt es.

Außerdem sollen Prüfer dem Entwurf zufolge nicht mehr gleichzeitig Berater sein dürfen - eine schon oft erwogene Forderung, die sich vor allem gegen die "Big Four" der Branche, EY, PwC, KPMG und Deloitte richtet, die von Wirtschaftsprüfung über Rechts- und Steuerberatung bis zur Strategieberatung alles anbieten, was ihre Mandanten brauchen. EY hat zehn Jahre lang Wirecards Bilanzen testiert, dabei aber den groß angelegten Schwindel nicht entdeckt.

Wer prüft die Arbeit der Prüfer?

Viele der fast 15 000 Abschlussprüfer in Deutschland müssen mit einer strengeren Aufsicht rechnen. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle soll dem Entwurf zufolge "mehr Biss bekommen", den sie bislang offensichtlich nicht hat. Die Aufseher sind zuständig für die Wirtschaftsprüfer bei sogenannten "Unternehmen von öffentlichem Interesse". Künftig sollen die APAS-Beamten anlasslos und risikobezogen prüfen dürfen. Und sie sollen mehr mit anderen Behörden kommunizieren, etwa mit der Bafin. Dabei sind dem Amt bislang enge Grenzen gesetzt.

Welche neuen Regeln soll es für Zahlungsanbieter à la Wirecard geben?

Die angeblich mangelnde Aufsicht über Zahlungsdiensteanbieter ist eine Schwachstelle in der Rechtfertigung der Bafin im Fall Wirecard. Entsprechend zurückhaltend ist dieser Abschnitt im Aktionsplan formuliert - immerhin untersteht die Bafin direkt dem Bundesfinanzministerium. Das Zahlungsverkehrsrecht sei EU-weit "vollharmonisiert" und lasse nationalen Regierungen keinen Spielraum, heißt es. Laut Aktionsplan will sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, Ausnahmen für "technische Dienstleister" im Zahlungsverkehr zu "überprüfen".

Dabei soll auch das sogenannte Drittpartnergeschäft im Fokus stehen, in dem Zahlungsanbieter die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen an Dritte auslagern. Wirecard hat jahrelang Gewinne mit drei Drittpartnern in Dubai, Singapur und auf den Philippinen ausgewiesen, die nur auf dem Papier existierten. Im tatsächlichen Geschäft hat der Konzern nach Erkenntnissen von Ermittlern spätestens seit 2015 Verluste erwirtschaftet; ungefähr die Hälfte des Konzernumsatzes soll erfunden gewesen sein. Die Bafin hat das nach eigenen Angaben nicht überblicken können, weil sie nur für die Wirecard Bank, eine Konzerntochter, zuständig gewesen sei. Die Bundesregierung will nun dafür sorgen, dass "das Erbringen von Zahlungsdienstleistungen weltweit adäquat beaufsichtigt wird". Forum dafür ist der Finanzstabilitätsrat.

Worauf legt die Regierung sonst noch wert?

Auf die Geldwäschebekämpfung, die nicht zuletzt durch die Wirecard-Affäre im Fokus steht. Deutschland gilt international als Geldwäscheparadies, unter anderem wegen seiner robusten Wirtschaft bei vergleichsweise laxen Kontrollen. Besonders das Meldewesen steht in der Kritik: Die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll, bundesweite Zentralstelle zur Geldwäschebekämpfung unter Aufsicht des Finanzministeriums, gilt als Flaschenhals bei der Verfolgung verdächtiger Geldströme. Die als "Anti Financial Crime Alliance" titulierte Zusammenarbeit von Bafin und FIU soll intensiviert werden. Bundes- und Landesbehörden sollen sich in der Geldwäschebekämpfung enger abstimmen. Die FIU soll "die Datenübermittlung an die Strafverfolgungsbehörden intensivieren".

Für die anstehende Reform der EU-Geldwäscherichtlinie schlägt die Bundesregierung vor, besonderes Augenmerk auf die Konzernabteilungen für Regeltreue (Compliance) im Finanzsektor zu legen. Mit Blick auf Dienstleister, für die keine Finanzaufsicht zuständig ist, die aber im Finanzsektor von Bedeutung sind, sollen die Regeln zur Geldwäscheprävention verschärft werden. Beides zielt eindeutig auf Lücken in der Geldwäscheaufsicht für Firmen wie Wirecard ab: In Sachen Geldwäsche wurde jahrelang nicht genau hingeschaut, und eine starke Compliance war dem Konzern lange fremd.

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