Süddeutsche Zeitung

Abgasskandal:Diesel-Klage gegen VW landet vor dem BGH

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Die Frage, ob Autofahrer Schadenersatz für manipulierte Dieselautos von Volkswagen bekommen, geht vor das oberste deutsche Zivilgericht. Der Rechtsdienstleister Myright, der mit der US-Anwaltskanzlei Hausfeld zusammenarbeitet, kündigt an, eine Diesel-Klage vom Bundesgerichtshof (BGH) klären zu lassen.

Vorausgegangen ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig. Das OLG hat Ansprüche einer Halterin eines Dieselwagens mit manipulierter Abgassteuerung zurückgewiesen. Das Gericht hat aber - nun ausschlaggebend - die Revision gegen das Urteil zugelassen. Damit könnte dies der erste Fall in dem Abgasskandal von Volkswagen werden, der durch den BGH entschieden würde. In vielen Fällen hatten VW und die Kläger außergerichtliche Vergleichsvereinbarungen geschlossen.

Auch den Fall eines Stuttgarter Handwerkers hatte Volkswagen kurz vor dem Aufschlagen beim BGH abgebogen. Ein Gas-Wasser-Installateur war mit seiner Klage gegen Volkswagen bis vor den BGH gezogen, doch bevor es zu einem öffentlichen Verhandlungstermin kommen konnte, hat sich der Konzern mit ihm verglichen. In dem Fall ging es um die Rückgabe seines VW Tiguan, der jene Motor-Software hatte, die die Abgasreinigung auf der Straße abschaltet. Das Oberlandesgericht Nürnberg attestierte dem Fahrzeug einen "erheblichen Mangel". Allerdings spracht es dem Handwerker das Recht auf Wiedergutmachung ab, weil er eine unangemessen kurze Frist zur Nachbesserung eingeräumt habe, bevor er klagte.

Gegen diese Entscheidung legte der Handwerker Revision beim Bundesgerichtshof ein. Inzwischen sprechen weder der Handwerker noch sein Anwalt mehr über diesen Fall. Der Grund des plötzlichen Schweigens: Sie haben eine Vergleichsvereinbarung mit VW unterschrieben, bei der der Tiguan-Besitzer stattlich entschädigt wurde. Im Gegenzug musste er versprechen, kein Wort mehr zu dem Thema zu verlieren. Wenn er gegen diese Klausel verstößt, muss er eine saftige Summe bezahlen.

Ansprüche von rund 45 000 Dieselfahrern gesammelt

Myright hat nach eigenen Angaben bundesweit Ansprüche von rund 45 000 Dieselfahrern gesammelt, für die sie vor Gerichten die Erstattung des Kaufpreises ihrer Autos verlangt. Der Großteil der Klagen liegt in Braunschweig. Vom BGH will die Firma Myright grundsätzliche Rechtsfragen klären lassen. Sie hofft auf eine Entscheidung, die sie auf andere Fälle übertragen kann. Nach Meinung des Rechtsdienstleisters kann das oberste Gericht in Deutschland den Fall nicht mehr abweisen, ohne hierzu zuvor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. "VW sitzt in der Zwickmühle", sagte Myright-Gründer Jan-Eike Andresen.

Volkswagen begrüßte die Entscheidung des OLG Braunschweig als wegweisend; der Konzern hatte sich in dem Verfahren eben durchgesetzt. Ein Sprecher verwies darauf, dass beim OLG mehrere zehntausend Fälle liegen, die Myright vertritt.

Zudem haben sich mehr als 400 000 Besitzer von Dieselautos mit manipulierter Abgassteuerung einer Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, über die das gleiche Gericht verhandeln soll. Wann das Verfahren beginnt, ist allerdings noch unklar.

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SZ.de/Reuters/stma
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