Süddeutsche Zeitung

SZ-Serie: Familienunternehmen:Ein Stück Firma für jeden Kollegen

Lesezeit: 3 min

Im Frühjahr soll das neue Gesetz zur Mitarbeiterbeteiligung in Kraft treten und mehr Arbeitnehmer zu Teilhabern machen.

Sibylle Haas

Bundespräsident Horst Köhler hatte sich schon vor längerem dafür stark gemacht und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ebenso. Nun hat die Bundesregierung ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland stärken soll.

Genährt wurde die politische Debatte durch das Auseinanderfallen der Einkommen in Deutschland. Die Kluft zwischen Firmengewinnen und Arbeitnehmerlöhnen ist größer geworden. Als Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) die Eckpunkte des neuen Gesetzes zur Mitarbeiterbeteiligung vorstellte, sprach er deshalb von einem "Startschuss für mehr Gerechtigkeit". Vor allem mittelständische Firmen sollen sich mehr als bisher der Mitarbeiterbeteiligung öffnen, so die Hoffnung.

Bislang können Firmen ihre Angestellten etwa mit Unternehmensanteilen belohnen oder mit Prämien, die für eine bestimmte Zeit in die Firma investiert und verzinst werden. Wenn voraussichtlich im Frühjahr 2009 das neue Gesetz in Kraft tritt, soll nicht nur die staatliche Förderung verbessert werden, sondern - das ist neu - es sollen auch sogenannte Mitarbeiterbeteiligungs-Fonds entstehen.

An diesen können die Angestellten Anteile erwerben, und die Fonds müssen 75 Prozent ihres Vermögens in den Firmen anlegen, deren Mitarbeiter sich am Fonds beteiligen. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) bezeichnet die Fondslösung als kaum praktikabel: Wenn nur 25 Prozent des Fondsvermögens ohne Einschränkungen investiert werden könnten, dann gefährde dies den Erfolg der Mitarbeiterbeteiligung, schrieb der BVI in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf für das neue Gesetz.

Engere Bindung ans Haus

Heinrich Beyer, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP) sieht das ähnlich. "Der Fondsmanager muss in ein Unternehmen investieren, auch wenn es gerade eine wirtschaftliche Flaute durchmacht. Damit werden vielleicht Renditen verschenkt, die andere Einlagen abgeworfen hätten", sagt Beyer.

Anders sieht das Jörn-Axel Meyer, Vorsitzender des Vorstands und wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für kleine und mittlere Unternehmen: "Es ist nicht einzusehen, warum 25 Prozent der Beteiligung der Mitarbeiter nicht am eigenen Unternehmen erfolgen soll, sondern vielmehr gestreut wird. Dies kann auch jeder Mitarbeiter am Kapitalmarkt für sich individuell vornehmen und so sein persönliches Risiko streuen". In Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels sei es ohnehin wichtiger, Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.

Auch AGP-Geschäftsführer Beyer kritisiert, dass die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen nicht mehr so stark sei, wenn die Beteiligung über einen Fonds laufe. Gerade die Mitarbeiterbindung sei doch eines der Ziele der Beteiligung. Kritik an der Fondslösung kommt auch von der Stiftung Familienunternehmen: "Die Motivationspotenziale der Beteiligung gehen verloren", sagt Geschäftsführer Stefan Heidbreder. Zudem fürchteten einige Arbeitgeber, dass der Fonds Einfluss auf Firmenentscheidungen nehmen könnte.

Deutschland hinkt hinterher

Nach Ansicht von AGP-Geschäftsführer Beyer motiviert ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter eher zu mehr Leistung, wenn er sie am Erfolg teilhaben lässt. In den meisten Firmen führe dies zu geringerer Fluktuation und sinkenden Fehlzeiten. Auch sei das Kostenbewusstsein der Mitarbeiter höher als in Unternehmen, die ihre Beschäftigten nicht beteiligen, so Beyer.

Insgesamt sei die Mitarbeiterbeteiligung ein gutes Mittel zur Stärkung der Kapitaldecke der Firmen, da das Geld eine Zeit lang im Unternehmen bleibt. Die AGP bemüht sich seit Jahren um die Förderung der betrieblichen Partnerschaft und um die stärkere Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmenserfolg.

Deutsche Firmen haben im internationalen Vergleich noch großen Nachholbedarf bei der Erfolgsbeteiligung ihrer Mitarbeiter. Nur jeder zehnte Betrieb lässt seine Beschäftigten am Gewinn teilhaben, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Die Ergebnisse basieren auf dem IAB-Betriebspanel, einer jährlichen Befragung von Arbeitgebern, die seit 1993 in den alten und seit 1996 auch in den neuen Bundesländern stattfindet.

Die Betriebe wurden zuletzt bei der Erhebung 2005 gebeten, Angaben über Beteiligungsmodelle zu machen. Heraus kam, dass Deutschland seit Jahren im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld liegt. Dass Beteiligungsmodelle in anderen Ländern stärker verbreitet sind, liege an gesetzlichen Verpflichtungen und steuerlichen Anreizen für Betriebe, die ihre Beschäftigten am Erfolg teilhaben lassen, begründet das IAB. Dies gelte vor allem für Frankreich, Großbritannien und auch die skandinavischen Länder.

Auffällig an der Untersuchung ist: In Deutschland ansässige Betriebe, die ausländische Eigentümer haben, beteiligen ihre Mitarbeiter viel häufiger am Unternehmenserfolg als Firmen in deutschem Eigentum. "Insofern wirkt sich die stärkere Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung in anderen Ländern auch auf Betriebe in ausländischem Besitz in Deutschland aus", schreiben die Autoren der IAB-Studie weiter. Deutsche Unternehmen hätten "ungenutzte Potenziale".

Durch Gewinn- und Kapitalbeteiligungen würden die Betriebe mehr Anreize für mehr Leistung schaffen, heißt es. Zudem spreche eine gewinn- oder kapitalabhängige Bezahlung überdurchschnittlich produktive und begabte Bewerber an. Vor allem bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern könnten sich Erfolgsbeteiligungen also günstig auswirken: Betriebe, die ihre Mitarbeiter erfolgsorientiert bezahlen, hätten Wettbewerbsvorteile vor allem dann, wenn Fachkräfte rar würden, so das IAB.

Bei dem Regierungsentwurf wurde auf eine "allgemeine, verpflichtende Insolvenzabsicherung für Mitarbeiterbeteiligungen" verzichtet, welche das eingesetzten Kapital vor Verlust schützen könnte. Das Argument lautete, dass eine solche Pflicht die Mitarbeiterbeteiligung verteuern und ihre Akzeptanz verringern würde. AGP-Geschäftsführer Beyer: "Kapitalbeteiligungen sind immer mit Risiken verbunden, die man nicht versichern kann. Das ist auch ein Ausdruck des Mitunternehmertums der Beschäftigten."

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Quelle:
SZ vom 24.12.2008/hgn
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