Süddeutsche Zeitung

Verbraucherschutz:Warum manche Banken-Kunden Geld zurückfordern können

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Viele ältere Prämien-Sparverträge enthalten rechtswidrige Klauseln. Die Banken schreiben ihren Kunden deswegen zu wenig Zinsen gut - bis zu Tausende Euros können deswegen zurückgefordert werden.

Von Harald Freiberger

Viele Bankkunden in Deutschland haben gute Chancen, von ihrem Institut Tausende Euro zurückzuholen. Es geht um Prämiensparverträge und Riester-Sparpläne, die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken in den 1990er- und 2000er-Jahren massenhaft verkauften. "Sparer wurden dabei um einen erheblichen Teil ihrer Zinsen gebracht", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er hat jetzt mit Kollegen aus anderen Bundesländern eine Liste von 136 Kreditinstituten veröffentlicht, die solche Produkte vertrieben.

Konkret geht es um Verträge mit langer Laufzeit, oft 15 Jahre und mehr. Sie bestehen zum einen aus einer festen jährlichen Verzinsung, zum anderen aus einer Prämie, die kontinuierlich steigt und bis zu 50 Prozent des jährlichen Sparbetrags ausmachen kann. Die Absicht dahinter war klar: Die Institute wollten Kunden damit möglichst lange an sich binden. Die Sparverträge trugen bei den Sparkassen Namen wie "Prämiensparen flexibel", "Vorsorge Plus", "Vorsorgesparen", "Vermögensplan", "Vorsorgeplan" oder "Scala", bei den Volks- Raiffeisenbanken hießen sie "Bonusplan" oder "VR Zukunft".

Die Verbraucherzentralen sahen sich Tausende solcher Verträge an und fanden in vielen Fällen rechtswidrige Klauseln zur Anpassung der Zinsen. Da die Marktzinsen in den vergangenen zehn Jahren deutlich gefallen sind, haben die Banken die jährliche Zinszahlung in den Sparverträgen ebenfalls gekürzt. Inzwischen liegt sie häufig nur mehr bei 0,1 Prozent, manchmal auch bei 0,01 Prozent. Entscheidend ist dabei, wie die Klausel zur Zinsanpassung im Vertrag formuliert ist. "Eine solche Vereinbarung muss transparent sein, besonders für Verträge mit langer Laufzeit", sagt Verbraucherschützer Nauhauser. Schließlich sei es für Verbraucher nicht möglich oder sinnvoll, kurzfristig auf ein anderes Angebot mit besseren Zinsen umzusteigen.

In vielen dieser alten Verträge stecken Vereinbarungen, die es Banken ermöglichen, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen. Der Bundesgerichtshof entschied in mehreren solcher Fällen zugunsten der Kunden. Typische Begründung in den Urteilen: Die entsprechende Klausel sei nicht wirksam, da Verbraucher nicht nachvollziehen können, wie sich die Zinsen ändern. Es bestehe die Gefahr, dass die Bank die Zinsen zum eigenen Vorteil ändere.

Die Folge der rechtswidrigen Klauseln ist, dass die Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben bekommen. Über die Jahre kann sich dies auf hohe Beträge summieren. Im Durchschnitt haben die Kunden nach Rechnung der Verbraucherzentralen Anspruch auf eine Rückzahlung von 4000 Euro durch die Bank. In einem Fall waren es sogar 78 000 Euro.

Wer einen solchen Vertrag hat, dem raten die Verbraucherzentralen, die Klauseln zu prüfen und die Zinsanpassungen nachrechnen zu lassen. Sie bieten auch einen Musterbrief und eine Liste mit typischen rechtswidrigen Formulierungen an (verbraucherzentrale-bawue.de, in der Suchmaske "Zins-Klauseln" eingeben).

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Quelle:
SZ vom 09.12.2019
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