Schwarz-gelber Streit um Netzpolitik ufert aus:Union blockiert Anti-Abmahn-Gesetz
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Heerscharen von Anwälten, die allein mit Abmahnungen im Netz ihren Lebensunterhalt verdienen - damit soll Schluss sein. So will es FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Doch die Union blockiert den Gesetzentwurf und zeigt sich innerlich zerstritten. Wird das Anti-Abzocke-Gesetz zum Faustpfand in Sachen Vorratsdatenspeicherung?
Johannes Kuhn und Michael König
1000 Euro für einen Vier-Minuten-Song aus einer Internet-Tauschbörse oder eine falsche Formulierung in einer Ebay-Auktion: Als Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im November vergangenen Jahres unseriösen Abmahnpraktiken den Kampf ansagte, wusste die FDP-Politikerin Verbraucherschützer und Internet-Bürgerrechtler hinter sich.
Ein erster Referentenentwurf aus dem Justizministerium kursiert inzwischen im Internet ( pdf hier). Dort ist festgelegt, dass der Streitwert wegen Urheberrechtsverletzungen in der Regel 500 Euro betragen soll, Abmahn-Anwälte sich den Gerichtsstand nicht mehr frei heraussuchen können, die in Rechnung gestellten Anwaltsgebühren sinken und auch Forderungen wegen Verstößen wie Fehlern im Impressum nicht mehr so hoch wie früher bemessen werden können.
Kritikern wie dem Internet-Rechtsexperten Thomas Stadler geht die angepeilte Lösung nicht weit genug. Außerdem ist offenbar fraglich, ob sich Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrem Entwurf überhaupt durchsetzen kann. Wie die Frankfurter Rundschau (FR) berichtet und wie CDU-Politiker der SZ bestätigten, blockiert die Union den Abstimmungsprozess, der zwischen den betroffenen Ministerien stattfinden sollte.
Der Grund: Union und FDP sind zerstritten, was die Netzpolitik betrifft. Teile der Regierungsparteien halten den Entwurf für zu weitreichend - er bagatellisiere Urheberrechtsverletzungen. Hinzu kommt der schwelende Streit um die Vorratsdatenspeicherung, in dem Leutheusser-Schnarrenberger auf ihrer Ablehnung beharrt. Die Gräben verlaufen zum Teil innerhalb der Parteien.
Die FR zitiert den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, mit der Aussage, der Gesetzesentwurf habe eine "gewaltige Schieflage". Das geistige Eigentum im Internet werde "mit Füßen getreten".
Teile der Union fordern demzufolge Nachbesserungen, die Bürgerrechtlern die Zornesröte ins Gesicht treiben dürften. Im Gesetz soll verankert werden, dass Rechteinhaber noch einfacher als bisher Auskunft über den Inhaber eines Internet-Anschlusses erlangen können; auch sollen die Provider verpflichtet werden, Warnhinweise bei Rechtsverstößen zu verschicken.
Vorratsdaten-Neufassung: Keine Einigung in Sicht
Letzteres ist nach Ansicht von Kritikern allerdings eine Vorstufe zu einem Three-Strikes-Modell, bei dem Filesharern der Internet-Anschluss für einige Zeit entzogen werden kann. Die Unterhaltungsindustrie unterstützt solche Forderungen bereits seit langem, auch im FDP-geführten Bundeswirtschaftsministerium ist man einem Warnhinweis-Modell nicht abgeneigt.
Im Gegensatz zu Krings sprechen sich Netzpolitiker der CDU/CSU gegen solche Modelle aus. "Die Anschluss-Sperrung geht mir zu weit und ist sicher auch nicht im Interesse der Mehrheit der Union", sagte Jens Koeppen, Obmann der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, der SZ. Warnhinweise halte er für eine "Vorstufe zur Sperre".
"Wenn einer im Laden zweimal klaut, dann darf er trotzdem noch einkaufen gehen", sagt Koeppen. Andernfalls sei "das Grundrecht der Menschen" gefährdet. Gleichwohl müsse der Gesetzgeber "gegen Urheberrechtsverletzungen, aber auch gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Abmahnwesen" gleichermaßen vorgehen. "Ich halte nichts davon, die Diskussion gleich abzuwürgen. Fundamentalpositionen helfen nicht weiter", sagte Koeppen der SZ.
Dass die Union das Justizministerium in dieser Sache auflaufen lässt, passt zum gegenwärtigen Konflikt über die Grundsätze der Netzpolitik, der in der Koalition tobt. So können sich Justiz- und Innenministerium weiterhin nicht über eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung einigen, wie sie die EU-Kommission in Brüssel unter Androhung von Sanktionen fordert.
In einem aktuellen Entwurf, der Zeit Online und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorliegt, hält das Justizministerium weiterhin an einem "Quick Freeze" fest. Demnach können Ermittler erst nach einem richterlichen Beschluss die laufenden Verkehrsdaten eines Bürgers speichern und auswerten. Zu diesen gehören bei Telefonaten und SMS Rufnummer, Zeitpunkt der Verbindung, Gerätenummer, Funkzellen-Identität für die Standortdaten; bei Internet-Verbindungen und Mails werden die IP-Adressen gespeichert. Darüber, wie lange diese Auswertung andauern darf, streiten Innen- und Justizministerium.
Friedrich beharrt auf Frist von sechs Monaten
Auch über die anlasslose Speicherung solcher Daten, der das Bundesverfassungsgericht 2009 enge Grenzen gesetzt hatte, herrscht keine Einigkeit: Während das Justizministerium den großen Providern eine Frist von sieben Tagen auferlegen möchte, fordert Innenminister Friedrich die komplette Erfüllung der EU-Richtlinie, in der sechs Monate festgelegt wurden. Auch will der CSU-Politiker die gespeicherten IP-Adressen den Geheimdiensten zur Verfügung stellen und sie nicht nur bei Straftaten, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten verwenden dürfen.
Eine Einigung der Ministerien in Sachen Vorratsdatenspeicherung ist derzeit schwer vorstellbar. Die Abmahngesetze könnten deshalb der Union als Faustpfand dienen, um Leutheusser-Schnarrenberger zum Einlenken bei der Vorratsdatenspeicherung zu zwingen.
Die Opposition reagiert mit Kritik und Häme: "Die unsägliche Abmahnindustrie muss ein Ende haben. Wenn CDU und CSU ihre Blockadehaltung nicht endlich aufgeben, zeigt das nur, dass ihnen Verbraucherschutz und Rechtsstaatlichkeit egal sind", sagte Malte Spitz, Netzpolitiker und Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, der SZ. "Wir brauchen eine sachliche Debatte über die Modernisierung des Urheberrechts. Schwarz-Gelb verweigert sich dieser Debatte und macht einseitige Politik im Interesse weniger."