Brüsseler Kommission droht mit Sanktionen:EU will Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung zwingen

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Neue Runde im Streit um die Vorratsdatenspeicherung: Die EU-Kommission droht der Bundesrepublik nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" mit Sanktionen, weil sie die einschlägige EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt habe - Brüssel setzt Berlin eine äußerst knappe Frist.

Heribert Prantl

Der seit langem schwelende Streit über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird aus Brüssel neu befeuert: Die EU-Kommission droht der Bundesrepublik mit Sanktionen, weil sie die einschlägige EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt hat. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung will die Kommission am Mittwoch eine knappe Frist von vier Wochen setzen "um einen vertragsgemäßen Zustand" herzustellen - um also ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen.

Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, droht die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Richter sollen dann ein Zwangsgeld gegen Deutschland verhängen - wie bereits vor zwei Jahren gegen Schweden. Dort weigerte sich die Regierung, ein Gesetz zu erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umsetzt. Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass Daten ohne Anlass für eine bestimmte Zeit gespeichert werden. Es wird gespeichert, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat und wo er sich dabei aufgehalten hat. Es soll auch festgehalten werden, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat. Die einschlägige EU-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2006.

Das auf dieser Basis erlassene deutsche Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung verwarf das Bundesverfassungsgericht im März 2010 als verfassungswidrig. Das Gericht rügte, dass die Kommunikationsdaten des gesamten Telefon- und Internetverkehrs gespeichert werden "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Seit diesem Urteil darf in Deutschland nicht mehr ohne Anlass auf Vorrat gespeichert werden.

Die Koalitionsparteien FDP einerseits und CDU/CSU andererseits haben sich bisher über die Inhalte eines neuen Gesetzes nicht einigen können. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat zwar im Juni 2011 einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt; dieser ging Datenschützern und der Netzgemeinde zu weit, der Union aber nicht weit genug. So warf die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) der Bundesjustizministerin vor, mit der Sicherheit der Bevölkerung "russisches Roulette" zu spielen.

Keine "statistisch belastbaren Erfahrungen"

Während die EU-Kommission Deutschland mit Sanktionen droht, hat sie ihre eigenen Aufgaben noch nicht erfüllt: Sie hat im April 2011 erhebliche Änderungen an ihrer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Diese wurden bisher nicht vorgelegt. Die Überarbeitung wird nun bis Juni 2012 erwartet. Berlin soll also die noch nicht überarbeitete Richtlinie in Gesetzesform gießen.

Womöglich hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der mit der Bundesjustizministerin wegen der Vorratsdatenspeicherung im Streit liegt, indirekt das Brüsseler Vertragsverletzungsverfahren ausgelöst. EU-Kommissarin Cecilia Malmström hatte in einem Brief an die Mitgliedstaaten vom 3. Februar 2012 gebeten, ihr Material für die Reform der EU-Richtlinie zu übersenden. Friedrich klagte daraufhin in seiner Antwort vom 28. Februar darüber, dass "aufgrund der Nichtumsetzung der Richtlinie" keine "statistisch belastbaren Erfahrungen" vorlägen und "das Fehlen von Verkehrsdaten" zu erheblichen Einschränkungen bei der Verfolgung und Verhütung von Straftaten führe.

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