Süddeutsche Zeitung

Schokolade:Nur der Lindt-Hase darf in Gold verpackt sein

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Der Schweizer Konzern war gegen eine Confiserie vorgegangen, die ebenfalls Schoko-Osterhasen in Gold verkauft hat. Der Bundesgerichtshof urteilt nun: Der Farbton der Verpackung genießt Markenschutz. Dabei stützen sich die Richter auch auf eine Umfrage.

Von Kassian Stroh

Nicht jeder darf Schokoladen-Osterhasen herstellen und in Goldfolie wickeln - denn dafür genießt die Firma Lindt & Sprüngli mit ihrem "Lindt Goldhasen" Markenschutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit einer entsprechenden Klage des Schweizer Herstellers gegen eine Confiserie im Allgäu stattgegeben. Ob diese im konkreten Fall aber gegen den Markenschutz verstoßen hat, das muss nun erneut das Oberlandesgericht München entscheiden, an das die Bundesrichter den Fall zurückgegeben haben.

Der "Lindt Goldhase", geschmückt mit roter Schleife und Glöckchen um seinen Hals, ist bekannt. In den vergangenen 30 Jahren hat die Firma Lindt & Sprüngli nach eigenen Angaben allein in Deutschland mehr als 500 Millionen Exemplare verkauft. Er soll der meistverkaufte Osterhase Deutschlands sein, sein Marktanteil bei 40 Prozent liegen. Gold trägt er seit bald 70 Jahren.

Vor drei Jahren verkaufte die Confiserie Heilemann in der kleinen Gemeinde Woringen im Allgäu ebenfalls einen Schokohasen in Goldfolie. Dagegen ging Lindt gerichtlich vor und versuchte, die Farbe des Goldhasen exklusiv für sich schützen zu lassen. Das Argument der Schweizer Firma in Kürze: Die Kombination aus Schokohase und Gold stehe in der Wahrnehmung der meisten Menschen für ihr Produkt. Deswegen könne sich da ein Konkurrent nicht einfach draufsetzen und versuchen, den Kunden glauben zu machen, sie hätten einen Original-"Goldhasen" vor sich.

Vor dem Oberlandesgericht München zog das aber nicht, dort lehnte man die Klage vor einem Jahr ab. Kunden betrachteten nicht nur die Farbe des Produkts, sondern auch die Gestalt, urteilten die Münchner Richter - und die Hasen von der Konkurrenz aus dem Allgäu sähen, davon habe man sich auch durch eigene Anschauung überzeugt, anders aus. Und anders als bei anderen Firmen, die spezielle Farben für ihre Produkte nutzten, setze Lindt das Gold nur bei einem einzigen ein, dem Hasen nämlich, nicht für die ganze Produktpalette. Dieses Argument aber haben die Zivilrichter des BGH nun verworfen und der Revision des Schweizer Konzerns stattgegeben. Ihre zentrale Aussage: Da bei einer Umfrage 70 Prozent der Menschen die Gold-Farbe dem Produkt von Lindt zuordneten, habe dieses "Verkehrsgeltung" erworben, wie das Juristen nennen.

Die Auseinandersetzung ist nicht die erste, die Lindt führt, um allzu ähnliche Konkurrenzprodukte aus den Verkaufsregalen zu verbannen. Im Jahr 2013 verlor der Konzern vor dem BGH gegen die Confiserie Riegelein aus Mittelfranken, die ebenfalls einen goldenen Hasen im Angebot hatte. Damals ging es darum, ob der Lindt-Goldhase insgesamt Markenschutz genießt. Mit der Allgäuer Confiserie wurde nun nur um den Goldton gestritten. Lindt hat die Farbmarke "gold (Pantone Premium Metallics coated 10126 C)" im Mai 2017 auch beim Deutschen Patent- und Markenamt für Schokohasen eintragen lassen. Die Confiserie Heilemann hat die Löschung beantragt, dieses Verfahren lag zuletzt beim Bundespatentgericht.

Lindt & Sprüngli hatte erst am Dienstag gemeldet, im ersten Halbjahr 2021 den Umsatz um ein Sechstel erhöht zu haben - auf umgerechnet etwa 1,4 Milliarden Euro; der Gewinn habe fast 130 Millionen Euro betragen. Grund dafür sei auch gewesen, "dass sich das für das Unternehmen wichtige Ostergeschäft deutlich erholte und gar über den Erwartungen abschloss".

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

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