Süddeutsche Zeitung

Hubertus Heil:Vereinfachter Zugang zu Kurzarbeitergeld läuft Ende Juni aus

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Die Lage auf dem Arbeitsmarkt sei aktuell besser, als im Herbst erwartet, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Deshalb sollen für Kurzarbeit bald wieder die Regeln gelten, die es vor der Corona-Pandemie gab.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nicht über Ende Juni hinaus verlängern. "Die wirtschaftliche Entwicklung und auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt sind aktuell besser, als wir das im Herbst erwarten konnten", sagte Heil der Rheinischen Post zur Begründung. So habe Deutschland zurzeit einen hohen Beschäftigungsstand - trotz der Corona-Krise und des Kriegs in der Ukraine. "Deshalb werden wir den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nach Ende Juni nicht weiter verlängern", sagte der Arbeitsminister.

Nun sei die Fachkräftesicherung das Thema. "Wir werden mehr Geld in Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten investieren." Zugleich müsse die Bundesagentur für Arbeit wieder Rücklagen für künftige Krisen bilden können, sagte Heil. Derzeit gebe es nur noch 162 000 Beschäftigte in Kurzarbeit, auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Frühjahr 2020 seien es sechs Millionen gewesen. "In den Jahren 2020 bis 2022 haben wir insgesamt 45,5 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben. Das ist eine enorme Summe", so der Minister.

Das habe sich aber ausgezahlt. Der Internationale Währungsfonds habe in einer Studie festgestellt, dass ohne die Sonderregelungen die Arbeitslosigkeit zur Hochzeit der Krise im zweiten Quartal 2020 um drei Prozentpunkte gestiegen wäre. "Das entspricht rund 1,3 Millionen Menschen, die wir mit Kurzarbeit vor Arbeitslosigkeit bewahrt haben", sagte der SPD-Politiker. Auch künftig könnten Betriebe Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen. Man werde nun aber zu den Vorkrisen-Regeln zurückkehren. Danach müssen künftig mindestens 30 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Kurzarbeit betroffen sein, momentan sind es 10 Prozent.

Wenn ein Betrieb Kurzarbeit anmeldet, erhalten die Beschäftigten 60 Prozent ihres Nettolohnes, Eltern 67 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt allein die Sozialbeiträge, die dafür leicht gesenkt werden.

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