Süddeutsche Zeitung

Großkonzerne:EU verschärft Kampf gegen Steuertrickser

Lesezeit: 3 min

Von Alexander Mühlauer, Brüssel

Es war vor gut einem Jahr, als ihn die eigene Vergangenheit plötzlich einholte: Jean-Claude Juncker, der Präsident der EU-Kommission, war zwei Jahrzehnte Finanzminister und danach Regierungschef von Luxemburg. Er steht also auch für die umstrittene Steuerpolitik seines Heimatlandes - und damit für das, was der Lux-Leaks-Skandal an Enthüllungen mit sich brachte. Seitdem versucht Juncker sich freizuschwimmen: Er hat seine Behörde zur Speerspitze im Kampf gegen die Steuertricks von Konzernen erklärt. An diesem Donnerstag will der zuständige Kommissar Pierre Moscovici ein weiteres Paket gegen "Steuervermeidung" vorstellen. Unternehmen sollen ihren Gewinn demnach nicht länger durch überhöhte Zinszahlungen an Tochterfirmen in Niedrigsteuer-Ländern drücken können. Die Unternehmen sollen künftig lediglich Zahlungen von bis zu 30 Prozent des Gewinns oder eine Million Euro absetzen können.

Außerdem sollen EU-Staaten eine Exit-Steuer erheben, wenn Konzerne Betriebsteile oder ihren Steuersitz in Drittstaaten verlagern. Damit soll gewährleistet sein, dass die Länder auch im Ausland erwirtschaftete Gewinne erfassen und besteuern können. Zu niedrig besteuerte Auslandsgewinne sollen im eigenen Land nachversteuert werden. Die Kommission will mit ihrem Vorschlag Teile der sogenannten BEPS-Initiative umsetzen. Die vier Buchstaben stehen für "Base Erosion and Profit Shifting", also einen Aktionsplan gegen Steuervermeidung und Gewinnverlagerung. Die von der OECD ausgearbeiteten Punkte haben die G-20-Staaten zum gemeinsamen Ziel erklärt.

Lackmus-Test für die Glaubwürdigkeit

Geht es nach dem Willen der EU-Kommission sollen Konzerne künftig auch offenbaren, welche Gewinne sie in anderen Ländern machen und wie hoch (oder niedrig) die Steuern sind, die sie gezahlt haben. Diese Richtlinie soll für Unternehmen gelten, die mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz machen. Der finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im Europa-Parlament, Sven Giegold, sieht in den Vorschlägen einen richtigen Schritt. Er kritisiert allerdings, dass es keine Mindest-Steuerbelastung gibt. "Da hätte die Kommission deutlich weitergehen sollen", findet der Europa-Abgeordnete.

Aus seiner Sicht steht der eigentliche Lackmus-Test für die Glaubwürdigkeit der Kommission erst noch bevor: das Country-by-Country-Reporting. Bislang bleibt die Brüsseler Behörde hinter der Forderung des Europa-Parlaments zurück. Die Abgeordneten drängen darauf, dass die Unternehmen Informationen über ihre Gewinne und Steuerlast nicht nur an Behörden weitergeben, sondern auch veröffentlichen. Zudem fehlen den Parlamentariern Vorschläge zu Patentboxen. Um Innovationen zu fördern, gewähren viele Staaten Nachlässe auf Patent- und Lizenzeinnahmen. Konzerne nutzen das aus, indem sie Gewinne in Patenteinnahmen umwidmen und in ein Land mit niedrigem Steuersatz transferieren.

"Hoffe sehr, dass die Mitgliedsstaaten die Vorschläge der Kommission nicht schon wieder verwässern"

Ob die neuen Vorschläge der Kommission tatsächlich umgesetzt werden, hängt an den EU-Mitgliedsstaaten. Sie müssen die Regeln einstimmig beschließen. So steht es im EU-Vertrag. "Ich hoffe sehr, dass die Mitgliedsstaaten die Vorschläge der Kommission nicht schon wieder verwässern", sagt Michael Theurer (FDP), Co-Berichterstatter des Sonderausschusses zur Aufklärung der Lux-Leaks-Affäre im Europa-Parlament. Es ist noch nicht lange her, da passierte genau das. Eigentlich hätten die Staaten alle Steuervorbescheide für grenzüberschreitend tätige Unternehmen an eine zentrale Datenstelle bei der Kommission senden sollen.

Die Brüsseler Behörde hätte diese "Tax Rulings" prüfen können und Verfahren wegen verbotener staatlicher Beihilfe einleiten können. Doch daraus wurde nichts. Der Plan der EU-Kommission wurde abgeschwächt. Die Staaten tauschen die gewährten Vorbescheide nur noch untereinander aus - und sie behalten auch einen Großteil der Informationen für sich. So erfährt die Kommission weder die Namen der betroffenen Unternehmen noch den Inhalt der "Tax Rulings". Auch die Frage, welche anderen Mitgliedsländer oder Firmen von einem Vorbescheid betroffen sind, bleibt gegenüber der Kommission unbeantwortet. Die Behörde bekommt lediglich die Zahl der ausgetauschten Vorbescheide mitgeteilt.

In ihrem Kampf gegen die Steuerflucht von Konzernen setzt die Kommission auch weiterhin auf das Prinzip Abschreckung. Erst in diesem Monat erklärte die Brüsseler Behörde eine Steuerpraxis in Belgien für illegal. Konzerne sollen dort unzulässige Steuervorteile erhalten haben und nun 700 Millionen Euro nachzahlen. Luxemburg und die Niederlande wiederum sollen Millionen von Starbucks und Fiat-Chrysler zurückverlangen, die sie den Firmen als illegale Staatshilfe gewährten.

Wie sagte Juncker so schön? "Lux-Leaks ist ein Unwort." Man solle besser "EU-Leaks" sagen, denn wer das Problem auf Luxemburg reduziere, mache sich die Dinge so einfach wie möglich. Es sei ein europäisches Problem.

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SZ vom 27.01.2016
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